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Mitteldeutsche Zeitung: Grüne Grüne "männerdiskriminierend"? - Gericht entscheidet über Liste zur Bundestagswahl

Geschrieben am 13-12-2012

Halle (ots) - Das Verwaltungsgericht Magdeburg muss entscheiden,
ob die Landesliste der Grünen zur Bundestagswahl zulässig ist oder
neu gewählt werden muss. Das berichtet die in Halle erscheinende
Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe). Wie ein Gerichtssprecher
dem Blatt bestätigte, hat ein Mitglied der Grünen einen
entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. "Er
wendet sich gegen die Regelungen zur Frauenquote", sagte
Gerichtssprecher Christoph Zieger. Konkret halte der Kläger das
Wahlverfahren für "männerdiskriminierend". Die Grünen-Landesliste
besteht zwar aus vier Männern und vier Frauen. In der Partei gibt es
aber die Quoten-Regelung, dass alle ungeraden Plätze für Frauen
reserviert sein müssen, also auch der Platz eins. Das ist aber der
einzig aussichtsreiche Listenplatz bei den Grünen: 2009 zog darüber
nur Undine Kurth in den Bundestag ein. Sollte der Kläger Erfolg
haben, hat die Entscheidung auch Konsequenzen für die Bundespolitik,
denn dann sind die Wahlchancen einer prominenten Grünen in Gefahr:
Auf Platz eins kandidiert diesmal Steffi Lemke, die
Bundesgeschäftsführerin der Partei. Landesparteichefin Cornelia
Lüddemann wollte sich zur Sache nicht äußern und verwies auf das
laufende Verfahren. "Wir sehen dem gelassen entgegen", sagte sie nur.
Wann das Gericht entscheidet, ist noch unklar.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200


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