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"Report Mainz", heute, 13. November 2012, 21.45 Uhr im Ersten / Leiharbeiter im Bundestag müssen auf Hartz-IV-Niveau aufstocken

Geschrieben am 13-11-2012

Mainz (ots) - Schreibkräfte, die als Leiharbeiter im Deutschen
Bundestag arbeiten, verdienen so wenig, dass sie teilweise auf
Hartz-IV-Niveau aufstocken müssen. Das ARD-Politikmagazin "Report
Mainz" des SWR berichtet unter anderem über den Fall einer
alleinerziehenden Schreibkraft, die derzeit im Bundestag arbeitet.
"Das ist ungerecht, dass ich mit einer Vollzeitstelle nur drei
Viertel des Existenzminimums verdiene und noch mit einem Viertel
aufstocken muss", sagte sie im Interview mit "Report Mainz". Die
arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag,
Sabine Zimmermann, berichtet von weiteren Aufstockern: "Mir sind auch
zwei Fälle bekannt, die aufstockende Leistungen nehmen müssen und
Leiharbeitnehmer sind im Bundestag." Es handele sich auch in diesen
Fällen um Schreibkräfte, die im Vergleich zu im Bundestag fest
angestellten Kolleginnen deutlich weniger verdienen. "Natürlich ist
das Lohndumping, weil man damit natürlich den Tarifvertrag im
öffentlichen Dienst unterlaufen möchte. Deshalb kommen ja
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zum Einsatz, um hier die
Löhne zu drücken und um Tarifverträge zu umgehen. Und das passiert
hier ganz systematisch im Deutschen Bundestag", sagte Zimmermann
weiter. Auf Anfrage von "Report Mainz" erklärt die
Bundestagsverwaltung, dass "solche Fälle ... dem Personalreferat des
Bundestages unbekannt" seien.

Der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Ottmar Schreiner ist sich dagegen
sicher, dass es im Deutschen Bundestag viele Menschen gibt, die von
ihrem Gehalt nicht leben können und aufstocken müssen. Schreiner
beschäftigt sich derzeit mit einer Petition. Ein Beschwerdeführer
hatte sich beim Bundestag darüber beklagt, dass Mitarbeiter privater
Sicherheitsunternehmen so wenig verdienen, dass sie mit bis zu 380
Euro monatlich unterstützt werden müssen. Schreiner wörtlich:
"Gängige Praxis ist, dass in etlichen Bereichen in den letzten Jahren
Beschäftigungsverhältnisse, die im Bundestag vorhanden waren,
ausgegliedert worden sind zu Drittfirmen. Die Beschäftigten sind die
gleichen geblieben. Der entscheidende Unterschied ist, dass die
Beschäftigten zu wesentlich niedrigeren Löhnen jetzt arbeiten."

Für den Arbeitsmarktexperten Prof. Stefan Sell von der Hochschule
Koblenz ist die Beschäftigung von Leiharbeitern, die aufstocken
müssen, ein Tabubruch. "In meinen Augen darf es im Bundestag so etwas
nicht geben, weil der Bundestag das höchste parlamentarische Gremium
ist, das die Gesetze, die Arbeitsgesetze, die Sozialgesetze in diesem
Land verabschiedet", sagte Sell im "Report Mainz"-Interview. Man
müsse "von solch einem Betrieb einfach erwarten, dass die Leute
ordentlich bezahlt werden".

Weitere Informationen finden Sie unter www.reportmainz.de. Zitate
gegen Quellenangabe frei. Fragen bitte an "Report Mainz", Tel.
06131/929-33351.


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