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Leitlinien zur weiteren Minimierung von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln vorgestellt

Geschrieben am 20-06-2012

Berlin (ots) - Der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft und das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) haben heute ihre
gemeinsame Initiative im Hinblick auf die "Leitlinien zur Minimierung
von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln" vorgestellt.

"Die Reduktion von trans-Fettsäuren (TFA) aus teilgehärteten
Fetten in Lebensmitteln ist ein erklärtes Ziel der
Lebensmittelwirtschaft", hob Professor Dr. Matthias Horst hervor. Der
Hauptgeschäftsführer des BLL betonte, dass es der
Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren gelungen sei, in
mehreren Produktbereichen die Werte deutlich abzusenken: "Die
durchschnittlichen Aufnahmemengen von trans-Fettsäuren in der
deutschen Bevölkerung sind gesundheitlich unbedenklich". Da jedoch
bei bestimmten Teilen der Bevölkerung noch eine erhöhte TFA-Aufnahme
vorlag, sah das BMELV Handlungsbedarf. "Trans-Fettsäuren erhöhen das
Risiko zur Entstehung von Herz-Kreislaufkrankheiten, deshalb müssen
wir dafür sorgen, dass die TFA-Aufnahme noch weiter abgesenkt wird",
erklärte Bernhard Kühnle, Leiter der Abteilung Ernährung,
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des BMELV. "Aus diesem
Grund haben wir uns mit der Lebensmittelwirtschaft auf eine
entsprechende Initiative verständigt", so Kühnle.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, nicht
mehr als ein Prozent der Nahrungsenergie in Form von TFA aufzunehmen.
Auf Basis der letzten Erfassung der Daten der Nationalen
Verzehrsstudie II von 2005 bis 2006 und TFA-Gehaltsdaten aus der
Lebensmittelüberwachung von 2008 bis 2009 lag der mittlere
TFA-Verzehr in Deutschland zwischen 0,77 und 0,92 Prozent der
Nahrungsenergie und damit unterhalb der Empfehlung der DGE. Ein
erhöhter TFA-Verzehr lag in der Altersgruppe der 14- bis 34-jährigen
Männer vor. Etwa ein Drittel der Männer in dieser Altersgruppe hatten
mehr TFA aufgenommen, als die von der DGE benannten ein Prozent der
Nahrungsenergie, wobei die erhöhte TFA-Aufnahme im Wesentlichen aus
dem erhöhten Verzehr von sogenannten nicht-ruminanten TFA, d. h.
trans-Fettsäuren nicht-tierischen Ursprungs, resultierte.

Die gemeinsame Initiative zielt darauf ab, den unvermindert
anhaltenden Prozess der weiteren Reduktion an nicht-ruminanten TFA
fortzuführen, um erhöhte TFA-Aufnahmemengen zu verringern, soweit
dies unter Berücksichtigung der technologischen Möglichkeiten machbar
und in vernünftiger Weise erreichbar ist. Hierzu entwickelten
verschiedene Branchenorganisationen der Lebensmittelwirtschaft und
das Ministerium mit fachlicher Beratung durch das Max Rubner-Institut
(MRI) eine Rahmen-Leitlinie und verschiedene Produkt-Leitlinien, die
die Lebensmittelhersteller bei der Reduktion von nicht-ruminanten TFA
unterstützen sollen. Dr. Ludger Brühl vom MRI, der die Entwicklung
der Leitlinien wissenschaftlich unterstützend begleitet hat, wies
darauf hin, dass es eine Herausforderung gewesen sei, "Lösungsansätze
zur weiteren Reduktion von TFA zu erarbeiten, ohne die von Ölen und
Fetten maßgeblich mitbestimmten Eigenschaften eines Lebensmittels wie
Geschmack und Haltbarkeit zu beeinträchtigen". Empfehlungen und
praxisnahe Tipps zur Verwendung TFA-armer Öle und Fette wurden unter
Einbeziehung der Expertise aus Produktion und Handel erarbeitet.

Die Umsetzung dieser Leitlinien ist für die Lebensmittelwirtschaft
eine besondere Herausforderung, die sich unter anderem aus den
derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt: So darf nach den
Bestimmungen der neuen europäischen
Lebensmittelinformations-Verordnung der TFA-Gehalt nicht
gekennzeichnet werden, so dass Öl- und Fettanwender, die ihre
Rohwaren im Groß- und Einzelhandel kaufen, ein TFA-armes Produkt
nicht direkt erkennen können.

Für die Bereitstellung TFA-armer Öle und Fette stellt zudem die
Fetthärtung bzw. Hydrie-rung eine wichtige Schlüsseltechnologie dar.
Die Verwendung hydrierter Fette ist deklarationspflichtig. Dabei wird
bisher nicht zwischen Teilhärtung und vollständiger Härtung
unterschieden. Für viele Verbraucher sind jedoch gehärtete Fette und
ein hoher TFA-Gehalt das gleiche, obwohl diese Schlussfolgerung nicht
richtig ist. Wird der Prozess der Fetthärtung vollständig
durchgeführt, entstehen keine TFA. Nur bei der Teilhärtung können -
je nach Fettart und Verfahren - hohe TFA-Gehalte entstehen.

"Den Unterzeichnern ist es trotz der komplexen Rahmenbedingungen
ein besonderes Anliegen, dass die Leitlinien in der täglichen Praxis
der Lebensmittelerzeugung möglichst branchenweit Anwendung finden",
resümierte BLL-Hauptgeschäftsführer Matthias Horst.

Detaillierte Informationen zur TFA-Initiative sowie eine
Auflistung der Unterzeichner liefern das Initiativpapier, die
Rahmen-Leitlinie und die verschiedenen Produkt-Leitlinien, die auf
http://www.bll.de/themen/trans-fettsaeuren/ eingestellt sind.



Pressekontakt:
Für weitere Informationen:
BLL Öffentlichkeitsarbeit
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-171, Fax: +49 30 206143-271
Internet: www.bll.de


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