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bwin e.K. zur Sportwettenentscheidung des BGH: Entscheidung zum auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag ohne Relevanz für zukünftige Ausgestaltung der Regulierung in Deutschland

Geschrieben am 28-09-2011

Neugersdorf/Köln (ots) - Schleswig-Holstein hat Marktöffnung ab
2012 mit neuem Glücksspielgesetz bereits beschlossen - bwin kündigt
Lizenzantrag an Übrige Länder bereiten die Marktöffnung auf Grundlage
des Notifizierungsschreibens der EU-Kommission vor bwin kündigt
rechtliche Schritte gegen BGH-Urteil an - Internetverbot verstößt
gegen europäische Rechtsprechung und wird keinen Bestand haben
Regulierte Marktöffnung der einzige Weg, Schwarzmarkt in Deutschland
einzudämmen und EU-Vorgaben zu entsprechen Neugersdorf, 28. September
2011 - Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., sagte: "Das Urteil des BGH
betrifft den Ende dieses Jahres auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag
und hat keine Auswirkungen auf die neue Rechtslage ab 2012. Die
Länder beraten zur Zeit bereits die Ausgestaltung einer zukünftigen
Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland und werden diese
zeitnah politisch entscheiden. Zudem hat Schleswig-Holstein mit dem
ab Januar 2012 in Kraft tretenden Glücksspielgesetz bereits die
rechtlichen Grundlagen für eine Marktöffnung geschaffen." bwin wird
sich in Kiel um eine entsprechende Lizenz bewerben.

bwin wird im ersten Schritt das Urteil, welches noch nicht
vorliegt, analysieren und wenn notwendig weitere rechtliche Schritte
einleiten. bwin wird insbesondere eine Verfassungsbeschwerde gegen
die Entscheidung prüfen und geht nicht davon aus, dass über
Rechtsmittel noch bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts
im kommenden Jahr entschieden wird.

Wacker merkte zu dem Urteil an, dass es vorbehaltlich einer
abschließenden Prüfung die gemeinschaftsrechtlichen Aspekte im
Internetbereich offensichtlich unberücksichtigt lässt. Der
Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung zum französischen
Wettmonopol festgestellt, dass die Vertriebswege aus Sicht des
Verbauchers grundsätzlich austauschbar sind. Laut EuGH muss der
Glücksspielmarkt in einem Land in seiner Gesamtheit betrachtet
werden. Die heutige Entscheidung des BGH ist mit dieser
EuGH-Rechtsprechung nicht vereinbar.

Wacker weiter: "Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag hat gezeigt,
dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht funktionieren. Es
werden dadurch weder die staatlichen Regulierungsziele erreicht noch
die Verbraucher geschützt. Stattdessen besteht in Deutschland ein
gigantischer Schwarz- und Graumarkt. Allein der Sportwettenmarkt wird
auf ca. 7,8 Mrd. Euro Umsatz geschätzt - davon hat der staatliche
Sportwettenanbieter Oddset lediglich einen Marktanteil von ca. 2,5 %.

"Von einem regulierten Markt profitieren der Staat und Verbraucher
gleichermaßen. Nur so können staatliche wie private Anbieter unter
strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt
bekommen. Es ist der einzige Weg, den bestehenden Schwarzmarkt zu
beseitigen und die Konsumenten effektiv zu schützen", so Wacker.

bwin appelliert an die Länder, den Beispielen zahlreicher
EU-Mitgliedstaaten wie Italien, Dänemark, Spanien und Frankreich und
dem Bundesland Schleswig-Holstein zu folgen, die sich für eine
kontrollierte Öffnung der Märkte entschieden haben, und auch
deutschlandweit eine marktgerechte und EU-rechtskonforme
Glücksspielregulierung umzusetzen.

Dies kann nur funktionieren, wenn für die Online-Anbieter ein
marktgerechter Abgabensatz wie in dem Schleswig-Holsteinischen
Glücksspielgesetz, das eine Abgabe von 20 Prozent auf den
Bruttorohertrag vorsieht, beschlossen wird. Andernfalls können
Online-Anbieter keine wettbewerbsfähigen Wettquoten anbieten und die
Kunden werden weiter auf illegale Angebote ausweichen. Die
Europäische Kommission hat in ihrer Beihilfe-Entscheidung zum
dänischen Glücksspielrecht vergangene Woche ausdrücklich
festgestellt, dass ein niedrigerer Abgabensatz für Online-Anbieter im
Vergleich zu stationären Anbietern aufgrund der "positiven Effekte
einer Liberalisierung" gerechtfertigt ist. Die EU Kommission hat
dabei eine Steuer von 20% auf den Rohertrag ausdrücklich als
angemessen und marktkonform bezeichnet.

Über bwin e.K.:

Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von
Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem
Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50
Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die
Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von
sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor
Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist
bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der
Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.



Für Rückfragen:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de


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