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Berliner Anwalt erstreitet Urteil zum Widerruf von Haustürgeschäften / Bertelsmann will Aufhebung am 26. September vorm BGH in Karlsruhe erwirken

Geschrieben am 24-09-2007

Berlin (ots) - Am 26. September 2007 verhandelt der
Bundesgerichtshof (BGH) über eine wichtige Frage des
Verbaucherschutzes, nämlich über den Widerruf von Haustür-Geschäften,
insbesondere bei Bertelsmann-Vertretern.

Ein solcher Widerruf ist zwar normalerweise nur innerhalb von zwei
Wochen möglich. Aber die Frist beginnt erst dann, wenn dem Kunden
eine Belehrung ausgehändigt wird, die bestimmte gesetzliche
Anforderungen erfüllen muß. Dazu verwenden die meisten
Direktvertriebsfirmen den amtlichen Mustertext der Bundesregierung,
so auch der Branchenführer Bertelsmann mit seiner
Direktvertriebstochter "inmediaOne" (u.a. Brockhaus, Lexikothek,
Coron).

Der Berliner Rechtsanwalt Jochim Schiller hat allerdings am
10.01.2007 ein Urteil erstritten, wonach ausgerechnet dieser amtliche
Mustertext die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, so daß er
die Widerrufsfrist nicht in Lauf setzt (*LG Koblenz vom 20.12.2006,
veröffentlicht in MMR, 3/2007, S. 190). Der Kunde kann deshalb seine
Bestellung auch noch nach Jahren widerrufen. So will es das Gesetz.

Verständlicherweise versucht Bertelsmann alles, um eine Aufhebung
dieses Urteils zu erreichen. Deswegen ist Bertelsmann vor den BGH
nach Karlsruhe gezogen. Die Verhandlung ist am 26. September 2007.
Rechtsanwalt Jochim Schiller wird die Verhandlung vor Ort in
Karlsruhe verfolgen.

Weitere Infos und den genauen Wortlaut des Urteils gibt es
exklusiv unter www.jochim-schiller.de

Originaltext: Rechtsanwalt Jochim Schiller
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64817
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64817.rss2

Pressekontakt:
RA Jochim C. Schiller
Monumentenstraße 35
10829 Berlin-Schöneberg

Tel.: 030 / 78 70 80 80
mail@jochim-schiller.de


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