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Lausitzer Rundschau: Länderinitiative für Strafrechtsverschärfung bei politisch motivierten Taten

Geschrieben am 14-08-2007

Cottbus (ots) - Das Ziel ist nur allzu gut nachzuvollziehen.
Rechtsextremistische Schläger sollen nicht mehr mit Bewährungsstrafen
davonkommen, sondern im Gefängnis einsitzen. Deshalb wollen
Brandenburg und Sachsen-Anhalt das Strafgesetzbuch ändern. Mit einer
Bundesratsinitiative sollen politische oder rassistische Gründe als
zwingend strafverschärfend festgelegt werden.
Sechs Bundesländer, darunter Berlin, lehnen das aus gutem Grund ab.
Denn die bestehenden Paragrafen hindern keinen Richter in Deutschland
heute schon, eine rassistische, rechtsextremistische Gesinnung
strafverschärfend zu berücksichtigen, im Gegenteil. Bei den
Grundsätzen der Strafzumessung wird im Gesetz ausdrücklich gefordert,
die Beweggründe und Ziele des Täters und die Gesinnung, die aus der
Tat spricht, zu berücksichtigen. Wenn trotzdem nicht mehr
rechtsextreme Schläger hinter Gittern landen, so liegt das nicht am
Gesetzestext. Es ist eher eine Sache des Willens und der Konsequenz
von Staatsanwälten und Richtern, die menschenverachtende Gesinnung
von Tätern aufzuklären, in den Gerichtsverhandlungen zur Sprache zu
bringen und bei der Entscheidung über die Strafe zu berücksichtigen.
Wo es an diesem Willen fehlt, hilft auch eine Gesetzesänderung
nichts. Denn auch wenn festgelegt wäre, welche rassistischen Motive
direkt hinter Gitter führen, bliebe die Frage, ob sie im Gerichtssaal
eine Rolle spielen. Was da nicht zur Sprache kommt, kann auch nicht
strafverschärfend wirken, egal ob per Extra-Vorschrift oder wie schon
jetzt mit klarer Aufforderung im Gesetzestext. Die
Bundesratsinitiative ist deshalb das, was der Volksmund als das
Gegenteil von gut gemacht bezeichnet: gut gemeint, jedoch mit
gefährlichen Risiken. Denn eine solche Klausel wäre zweifelsfrei ein
Schritt in Richtung einer Gesinnungsjustiz und würde damit den
Rechtsextremisten geradezu in die Hände spielen. Die sehen sich
nämlich am liebsten als angebliche Opfer einer solchen. Eine
Strafrechtsänderung, wie sie Brandenburg und Sachsen-Anhalt
vorschlagen, wäre deshalb Wasser auf ihre Mühlen.
Trotz allem Abscheu über jede rechtsextremistische Gewalttat, kann
man deshalb der Bundesratsinitiative nur ein Scheitern wünschen. Denn
sie ist nicht gut, sondern gefährlich gut gemeint.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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Lausitzer Rundschau

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Fax: 0355/481247
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