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Neue Westfälische: Neue Westfälische Bielefeld: Brechmittel-Urteil Schande für den Rechtsstaat ECKHARD STENGEL, BREMEN

Geschrieben am 29-04-2010

Bielefeld (ots) - Man stelle sich vor, ein Gefängniskrankenhaus
beauftragt einen Internisten damit, einem Häftling den Blinddarm
wegzuoperieren. Der Arzt, obwohl heillos überfordert, geht ohne
Widerspruch ans Werk. Am Ende ist der Patient tot. Kämen da der
Internist und die Kliniksleitung ungestraft davon? Wohl kaum. Für
jenen Bremer Polizeiauftragsarzt, der 2004 einen Kokain-Kleindealer
mit Brechmitteln und Wasser geradezu ertränkte, für ihn sollten
zunächst andere Maßstäbe gelten: Er sei halt überfordert gewesen,
meinte das Landgericht Bremen - na und? Freispruch! Ein Glück, dass
sich jetzt die Hinterbliebenen als Nebenkläger vor dem
Bundesgerichtshof durchgesetzt haben. Eigentlich wäre es ohnehin auch
die Sache der Staatsanwaltschaft gewesen, sich für eine Verurteilung
des Arztes zu engagieren. Überhaupt ist die jahrelang in vielen
Bundesländern angewandte Brechmittelvergabe eine Schande für den
Rechtsstaat. Es musste erst Tote geben und der Europäische
Menschenrechtshof eingreifen, bevor die Innenbehörden verstanden: Die
Bekämpfung von Kleindealern rechtfertigt nicht jedes Mittel.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
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Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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