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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Diskriminierung / Ossi

Geschrieben am 15-04-2010

Osnabrück (ots) - Kurioser Rechtsstreit

Erstaunlich, dass sich noch 20 Jahre nach dem Ende der DDR ein
deutsches Arbeitsgericht mit dem Begriff Ossi beschäftigen muss. Und
nun folgt womöglich sogar ein langer Rechtsstreit bis vor das
Bundesarbeitsgericht.
Zu tun hat dieser kuriose Prozess mit einem groben Fehler eines
Arbeitgebers. Jetzt bestreitet dessen Geschäftsführer, er habe etwas
gegen Mitarbeiter ostdeutscher Herkunft, und erklärt, die klagende
Frau sei wegen anderer Mängel abgelehnt worden. Doch das wirkt wie
eine reine Schutzbehauptung. Warum sonst schreibt jemand die Notiz
Ossi auf eine Bewerbung?

Doch die juristisch feinsinnige Frage, ob es sich bei den
Ostdeutschen nun um eine Ethnie handelt oder nicht, stellt sich vor
allem wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Ob die
umstrittene Regelung tatsächlich Diskriminierung am Arbeitsplatz
beseitigt, bleibt höchst fraglich. Nur wenn sich ein Arbeitgeber so
dumm verhält und eine Notiz auf den Bewerbungsunterlagen hinterlässt,
ist der Beweis einfach zu führen. Aber sonst?

Nicht praxistauglich ist auch der Vorschlag, anonyme Bewerbungen
vorzuschreiben. Dadurch würde nur die Bürokratie wachsen. Spätestens
beim Bewerbungsgespräch endet die Anonymität. Wenn aber für einen
Arbeitgeber die Qualifikation weniger zählt als andere Kriterien,
schadet er sich vor allem selbst.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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