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Mitteldeutsche Zeitung: zu nachträgliche Sicherungsverwahrung

Geschrieben am 17-12-2009

Halle (ots) - Die Straftäter haben keinen Grund zum Jubeln. Denn
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat lediglich die
Prinzipien eines Rechtsstaates konsequent ausgelegt. Aber er hat es
mitnichten abgelehnt, dass eine Gesellschaft sich vor besonders
gefährlichen Kriminellen durch Sicherungsverwahrung schützt. Es mag
richtig sein, den Vollzug der Sicherungsverwahrung zu verändern und
immer wieder neu zu prüfen, ob man nicht wirklich resozialisierbaren
Gefangenen eine Rückkehr ins Leben verbaut. Aber die theoretische
Diskussion übersieht leicht, dass wir hier nicht über Ladendiebe oder
Zechpreller reden, sondern über Mörder, Vergewaltiger und andere
Schwerkriminelle, die oft mehrfach verurteilt worden sind.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300


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