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WAZ: BGH-Urteil zum Internet - Zensur verhindert - Leitartikel von Sven Frohwein

Geschrieben am 15-12-2009

Essen (ots) - Eine weise Entscheidung, die die Bundesrichter da
gefällt haben - im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch
zum Wohle der Kläger. Das Netz hat bekanntlich seine ganz eigenen
Regeln. Wer etwas verstecken möchte, der kommt groß raus. Darauf ist
Verlass. Und das kann für zwei Mörder, die nach Verbüßen ihrer Strafe
zurück ins normale Leben wollen, unschön werden. Wolfgang W. und
Manfred L. können also von Glück reden, dass das Karlsruher Urteil
nicht anders ausgefallen ist - auch wenn sie das sicher anders sehen.
Auch sonst ist die Entscheidung richtungsweisend. In der jüngsten
Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, die Mechanismen des
weltweiten Datennetzes außer Kraft zu setzen. Privatleute, Personen
des öffentlichen Lebens, ja sogar Staaten wollten ihre Vorstellung
davon durchsetzen, welche Informationen über sie im Internet zu
finden sein sollten und welche nicht. Solange es sich dabei um
seriöse und durch Fakten gedeckte Informationen handelt, die keine
Persönlichkeitsrechte verletzen, ist gegen eine Veröffentlichung
nichts einzuwenden. Ein Verbot solcher Inhalte käme einer Zensur
gleich. Und die hat in einem demokratischen Gefüge nichts verloren.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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