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Bundestagswahl 2009: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen

Geschrieben am 27-07-2009

Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im
Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl am 27. September 2009
teilnehmen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für
Wahlberechtigte erfüllen und einen Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis gestellt haben. Deutsche, die noch mit Wohnsitz in
Deutschland gemeldet sind, müssen lediglich Briefwahlunterlagen
beantragen. Beide Anträge können bereits jetzt bei den
Gemeindebehörden gestellt werden. Zum Teil bieten die Botschaften und
Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der
Briefwahlunterlagen zu übernehmen. Nähere Informationen erhalten im
Ausland lebende Deutsche bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung.

Der noch bei den letzten Bundestagswahlen geltende Ausschluss vom
Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten des
Europarats lebten und bei denen seit ihrem Fortzug aus Deutschland
mehr als 25 Jahre vergangen waren, ist inzwischen gestrichen.

Deutsche, die im Ausland leben und bei der Bundestagswahl 2009 in
Deutschland ihre Stimme abgeben wollen, müssen bestimmte
Voraussetzungen beachten. Diese richten sich danach, ob sie noch mit
Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.

1. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland
Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz
mehr in Deutschland haben, aber an der Bundestagswahl 2009 in
Deutschland teilnehmen wollen, müssen schriftlich mit einem
besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer
letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis
zum 6. September 2009 bei der Gemeindebehörde eingehen, sollte also
so frühzeitig wie möglich gestellt werden.
Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur
Bundestagswahl 2009 ist als PDF-Datei zum Download auf der
Internetseite des Bundeswahlleiters erhältlich unter:

www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahl 2009, --> "Service für
Deutsche im Ausland",

sowie als Vordruck
-  bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland,

-  beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift:
    Datenerfassung für den Bundeswahlleiter,
    Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn,
    Postfach 17 03 77, 53029 Bonn
    Telefon: 49(0)611/75 85 18
    Telefax: 49(0)611/75 89 88
    Kontakt: www.destatis.de/kontakt
  oder
-  bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in Deutschland.

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige,
Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können
sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der
erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.

Nach Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Deutsche im
Ausland ohne weitere Anforderung - frühestens einen Monat vor dem
Wahltag - die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen
(Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und
Merkblatt zur Briefwahl). Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen
spätestens am Wahltag, dem 27. September 2009, bis zum Ende der
Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag
voradressierten Stelle eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden
nicht mehr berücksichtigt.

2. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem
Aufenthalt im Ausland
Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, aber weiterhin
in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl
an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen. Sie können bereits jetzt bei
ihrer Gemeindebehörde schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder
mündlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag kann
allerdings nicht telefonisch gestellt werden. Der Antrag für die
Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf
der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt
werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine
entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 75-2317
Kontakt: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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