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Alexander Ulrich: Bundesregierung begeht Verfassungsbruch

Geschrieben am 27-07-2009

Berlin (ots) - "Die Bundesregierung hätte sich laut
Bundesverfassungsgericht dem Zugriff der USA auf europäische
Bankdaten widersetzen müssen", erklärt Alexander Ulrich anlässlich
der Verabschiedung eines Abkommens durch die EU-Kommission, das
US-Terrorfahndern den Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürgerinnen
und Bürger ermöglicht. Der Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union weiter:

"Wozu hat Europa Datenschutzrichtlinien, wenn die EU-Kommission
diese gegenüber den USA nicht einfordert? Schlimmer aber wiegt in
diesem Zusammenhang der Verfassungsbruch der Bundesregierung. Nach
dem Karlsruher Richterspruch vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von
Lissabon hätte sich die Bundesregierung dem Verhandlungsmandat
verweigern müssen. Nicht einmal das europäische Parlament wurde mit
der Weitergabe der Bankdaten europäischer Bürgerinnen und Bürger
befasst. Dieser Verfassungsbruch ist ein Lehrstück für die
verfassungswidrige EU-Architektur. Die EU erteilt sich selbst das
Mandat beim Datenschutz, da dieser angeblich Sache des Gemeinsamen
Marktes sei. Das Parlament wird jedoch nicht befasst, da Datenschutz
keine EU-Kompetenz ist. Jetzt wird deutlich warum die Klage der
LINKEN gegen den Vertrag von Lissabon ein Dienst an der Demokratie
war. "

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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