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"Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken" / Neues Projekt am Deutschen Institut für Menschenrechte gestartet

Geschrieben am 14-07-2009

Berlin (ots) - "Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel
stärken" Neues Projekt am Deutschen Institut für Menschenrechte
gestartet

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang Juni 2009 das
auf drei Jahre angelegte Projekt "Zwangsarbeit heute: Betroffene von
Menschenhandel stärken" gestartet. Derzeit ist eine angemessene
Entlohnung und Entschädigung der Betroffenen von Menschenhandel und
Zwangsarbeit nur schwer zu erreichen. Das Projekt will in
ausgewählten Fällen finanzielle Unterstützung leisten, um Betroffenen
zu helfen, vor Gerichten und Behörden Ansprüche geltend zu machen.
Zudem sollen Seminare und Tagungen die Fachöffentlichkeit
sensibilisieren und fortbilden.

Das Projekt wird von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft" jährlich mit ca. 200.000 Euro gefördert. Dem Projekt liegt
eine Studie "Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der
Betroffenen stärken" zugrunde, die auch Empfehlungen an die Politik
zum Umgang mit den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenhandel enthält
und vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde.

"Derzeit erhalten nur wenige Betroffene eine Entschädigung. Die
Summen bleiben dabei in der Höhe häufig weit hinter dem zurück, was
den Betroffenen zusteht", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des
Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung
der Studie. Die Menschenrechte verpflichteten den Staat, es jeder
Person faktisch zu ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. In
Deutschland werden Opfer von Menschenhandel vor allem als Zeugen
gegen die Täterinnen und Täter gehört. Ihre eigenen Ansprüche geraten
dabei häufig aus dem Blickfeld. Hier ist ein Perspektivwechsel
erforderlich", sagte der Menschenrechtsexperte weiter.

Betroffene haben sowohl Schadensersatzansprüche gegenüber den
Tätern und Täterinnen als auch unter bestimmten Voraussetzungen aus
dem Opferentschädigungsgesetz. In der Praxis aber klagen nur wenige
Betroffene diese Ansprüche ein. Den Betroffenen sind ihre Rechte
häufig kaum bekannt, die Durchsetzung scheitert auch daran, dass sie
nicht als Opfer erkannt und aufgrund ihres illegalen
Aufenthaltsstatus' abgeschoben werden.

"Die strafrechtliche Verfolgung der Täter allein genügt nicht, so
der Vorstandsvorsitzende der Stiftung EVZ, Dr. Martin Salm. "Wir
wollen den Opfern helfen, Gerechtigkeit zu erlangen und ihre
legitimen Ansprüche gegenüber den Tätern durchzusetzen. Dazu braucht
es auch eine professionelle Beratung und finanzielle Unterstützung
derer, die ihre Rechte einfordern."

Weitere konkrete Empfehlungen im Ergebnis der Studie sind zudem
die Überprüfung des bestehenden Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnisrechtes sowie die Ratifikation der Konvention des
Europarates gegen Menschenhandel.

Die Studie:
Petra Follmar-Otto / Heike Rabe: Menschenhandel in Deutschland. Die
Menschenrechte der Betroffenen stärken. Deutsches Institut für
Menschenrechte, Berlin, Juni 2009, ISBN 978-3-937714-78-3
http://www.presseportal.de/go2/institut_fuer_menschenrechte

Informationen zum Projekt:
www.institut-fuer-menschenrechte.de, www.stiftung-evz.de

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Deutsches Institut für Menschenrechte
Telefon (030) 259 359 - 14, Mobil (0160) 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Franka Kühn
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Pressesprecherin
Telefon (030) 259297-76
E-Mail: kuehn@stiftung-evz.de


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