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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Studiengebühren

Geschrieben am 29-04-2009

Bielefeld (ots) - Nun haben wir's höchstrichterlich: Die
Studiengebühren verstoßen nicht gegen den verfassungsrechtlich
garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl. Die
Leipziger Bundesverwaltungsrichter haben sich ihre Entscheidung nicht
leicht gemacht und erst nach stundenlanger interner Beratung die
vorinstanzlichen Urteile aus Minden und Münster bestätigt.
Das Urteil ist bitter vor allem für Studierende aus
einkommensschwächeren Familien. Wer von zu Hause kaum unterstützt
werden kann, muss während des Semesters jobben und verlängert dadurch
möglicherweise sein Studium. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die
Einführung der Studiengebühren allerdings durch ein System günstiger
Studentenkredite abgefedert, das niemanden aus finanziellen Gründen
von einem Hochschulstudium ausschließt. Mit maximal 10 000 Euro
Schulden aus Bafög-Unterstützung und Semesterbeiträgen lässt es sich
nach dem Examen leben - wenn der Wechsel auf einen gut dotierten
Arbeitsplatz gelingt.
Verbesserungsbedürftig bleibt die Verwendung der von den Hochschulen
nach Gusto bis zur Höchstgrenze von 1000 Euro im Jahr eingetriebenen
Studienbeiträge. Sie sollen eigentlich dafür verwendet werden, die
Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern. Gut zwei Jahre nach der
Einführung der Gebühren können die meisten NRW-Unis aber im Kampf
gegen die Überfüllung kaum Erfolge vermelden.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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