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Steuererstattung ohne Steuererklärung - was vom SPD-Vorschlag zu halten ist

Geschrieben am 24-04-2009

Neustadt a. d. W. (ots) - Die SPD hat zum Auftakt ihres
Bundestagswahlkampfes versprochen, Geld bei Verzicht auf eine
Steuererklärung auszuzahlen. 300 Euro pauschal und einheitlich für
jeden - das klingt verlockend und gerecht. Kann das wirklich
funktionieren?

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von
Steuerermäßigungen geschaffen. Beiträge in die Altersvorsorge mit
Riester- und Rürup-Verträgen, Aufwendungen für die Kinderbetreuung,
Handwerkerrechnungen und andere Dienstleistungen bringen
Steuererstattungen. Der SPD-Vorschlag würde diese Anreize zunichte
machen, wenn die Arbeitnehmer den Vorschlag annehmen. Damit würde es
sich wieder lohnen, den Handwerker ohne Rechnung zu bezahlen und
trotzdem 300 Euro Bonus zu kassieren.

Das gilt aber nur, wenn man zur glücklichen Gruppe derer gehört,
die keine Steuererklärung abgeben müssen. Denn selbst wenn die Prämie
käme, würden längst nicht alle das Geld kassieren können. Sehr viele
Arbeitnehmer müssen von Gesetzes wegen eine Steuererklärung abgeben.
Wer zeitweilig arbeitslos war, Elterngeld oder Krankengeld bekam, auf
Steuerklasse V oder VI gearbeitet hat oder einen Partner mit
Rentenbezug hat, wird gleich doppelt bestraft. Zum einen kommt er
weiterhin nicht um den Aufwand für eine Steuererklärung herum und zum
zweiten kann er deshalb den 300 Euro Bonus nicht beantragen.

Der Nachteil hat aber auch sein Gutes. Denn in den meisten Fällen
gibt es auch bei Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung Geld
zurück. Im Durchschnitt rund 1.000 Euro beträgt die
Steuerrückerstattung für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen,
informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) aus Neustadt.
Auch die Finanzverwaltung in Sachsen hat in den vergangenen Jahren
rund 600 Euro Erstattung für jede Arbeitnehmersteuererklärung
errechnet und damit doppelt so viel wie die versprochene Prämie
ausgezahlt. Deshalb ist jeder Arbeitnehmer gut beraten, nicht
leichtfertig auf eine Steuererklärung zu verzichten und damit Geld zu
verschenken.

Die Prämie wäre deshalb zutiefst ungerecht, würde Leistungs- und
Investitionsanreize zunichte machen und zu keiner Steuervereinfachung
führen. Die Finanzverwaltung müsste zusätzlich die Anträge auf
Bonuszahlungen prüfen und diejenigen auffordern, die eine
Steuererklärung abgeben müssen. Profitieren würden Arbeitnehmer, die
bisher kaum Steuern zahlen und tatsächlich kaum etwas zurück
bekommen.

Das sind aber auch diejenigen, die bisher das Finanzamt in Ruhe
gelassen haben. Die Finanzbeamten werden deshalb nicht weniger Arbeit
haben, schätzt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe ein. Sie steht dem
Vorschlag kritisch gegenüber. "Konsumgutscheine kann man
unbürokratischer und gerechter verteilen, wenn man das will und das
Geld hat", sagt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH. "Das
ist eine politische Entscheidung. Man sollte jedoch nicht
Versprechungen machen, die den meisten Steuerzahlern nichts bringen.
Wer die Lohnsteuerzahler wirklich entlasten wolle, solle die hohen
und intransparenten Sozialabgaben senken. Dann hätten alle
Arbeitnehmer und Familien tatsächlich mehr Netto vom Brutto." Von
solch einem Vorschlag ist aus der SPD-Zentrale bisher jedoch noch
nichts zu hören.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


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