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Beobachtung Ramelows durch Verfassungsschutz komplett rechtswidrig

Geschrieben am 24-04-2009

Berlin (ots) - "Das Verwaltungsgericht Köln hat die Erhebung,
Sammlung und Speicherung personenbezogener Informationen über Bodo
Ramelow durch den Verfassungsschutz auch für die Zeit vor seinen
Abgeordnetenmandaten für rechtswidrig erklärt", informiert der
Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim. "Damit ist im
Zusammenhang mit dem kürzlich ergangenen Urteil des OVG Münster
klar, die Beobachtung Bodo Ramelows durch den Verfassungsschutz war
von Anfang an bis heute rechtswidrig. Das ist eine weitere schwere
Schlappe für die Schlapphüte." Thalheim weiter:

"Nach diesem aktuellen Urteil sollte Innenminister Schäuble
umgehend den Verfassungsschutz anweisen, die außerhalb von Recht und
Gesetz stehende Beobachtung der Linken einzustellen. Es ist durch
nichts zu rechtfertigen, die Sammlung von personenbezogenen
Informationen fortzusetzen. Der Verfassungsschutz und sein Dienstherr
Schäuble machen sich damit strafbar."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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