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Honorarverhandlungen von KBV und Krankenkassen / Leistungen werden aus Regelleistungsvolumen herausgenommen

Geschrieben am 20-04-2009

Berlin (ots) - "Wir sind einige kleine Schritte vorangekommen." So
hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), die heutige Sitzung des
Bewertungsausschusses kommentiert. Vertreter von Ärzteschaft und
Krankenkassen einigten sich darauf, bestimmte Leistungen aus den
Regelleistungsvolumen (RLV) herauszunehmen. Dazu gehören
beispielsweise Gesprächsleistungen für Psychiater.

Zudem haben die Verhandlungspartner der KBV und des
Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart, die
Patientenversorgung in vertragsärztlichen
Berufsausübungsgemeinschaften weiterhin zu fördern. Dazu wird das
praxisbezogene RLV für fach- und schwerpunktgleiche
Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten der
gleichen Arztgruppe um zehn Prozent erhöht. Für fach- und
schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische
Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten anderer
Arztgruppen beziehungsweise Schwerpunkte erhöht sich das RLV um fünf
bis maximal 40 Prozent.

Diese Beschlüsse gelten ab 1. Juli. "Damit haben wir etwas Luft
für 2009 gewonnen. Die Spielräume im Rahmen der Konvergenzregelung
können nun Kassenärztliche Vereinigungen und Kassen nutzen. Eine
endgültige Bilanz werden wir aber erst im Januar 2010 ziehen können,
wenn die tatsächlichen Abrechnungsergebnisse vorliegen", so der
KBV-Chef.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im
Internet unter: www.kbv.de.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240


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