Singhammer: Zuschüsse für Abtreibungen senken
Geschrieben am 29-06-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion um eine Einschränkung staatlicher Zuschüsse für Abtreibungen, erklärt der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die Unterstützung der Bundesfamilienministerin für die Forderung der Länder Sachsen, Thüringen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die staatliche Finanzierung von Abtreibungen einzuschränken ist uneingeschränkt richtig.
In seinem Urteil von 1993 zum Schwangerschaftsabbruch hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, dass der Staat nur dann die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch übernehmen muss, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Mittlerweile ist die Kostenübernahme des Staates die Regel geworden. In einigen Bundesländern werden bis zu 90 Prozent der Abbrüche bezahlt.
Es ist daher sinnvoll, wenn die Bedürftigkeit künftig nachgewiesen werden muss und nicht, wie bisher, eidesstattliche Erklärungen ausreichen.
Deshalb ist der Vorstoß der Länder richtig.
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