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Singhammer: Zuschüsse für Abtreibungen senken

Geschrieben am 29-06-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion um eine Einschränkung
staatlicher Zuschüsse für Abtreibungen, erklärt der frauenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Die Unterstützung der Bundesfamilienministerin für die Forderung
der Länder Sachsen, Thüringen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die
staatliche Finanzierung von Abtreibungen einzuschränken ist
uneingeschränkt richtig.

In seinem Urteil von 1993 zum Schwangerschaftsabbruch hat das
Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, dass der Staat nur
dann die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch übernehmen muss,
wenn Bedürftigkeit vorliegt. Mittlerweile ist die Kostenübernahme des
Staates die Regel geworden. In einigen Bundesländern werden bis zu 90
Prozent der Abbrüche bezahlt.

Es ist daher sinnvoll, wenn die Bedürftigkeit künftig nachgewiesen
werden muss und nicht, wie bisher, eidesstattliche Erklärungen
ausreichen.

Deshalb ist der Vorstoß der Länder richtig.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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