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Mitteldeutsche Zeitung: zu Verbraucherschutz

Geschrieben am 28-06-2006

Halle (ots) - Verbraucher dürfen Informationen über zweifelhafte
Lebensmittel allein von Behörden abfordern, nicht von Unternehmen.
Etliche Ausnahmen verwässern das Informationsrecht der Kunden derart,
dass Firmen im Zweifel mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse nahezu
jede Auskunft verweigern dürfen. Die geplante Regelung bleibt weit
hinter dem zurück, was etwa in Großbritannien oder Dänemark längst
üblich ist. Angesichts der Erfahrungen aus dem Gammelfleischskandal
ist es geradezu skandalös, dass der CSU-Politiker die Verbraucher mit
einem solchen Papier abspeisen will. Seehofer setzt sich mit diesem
Placebo dem Vorwurf aus, dass beim Verbraucherschutz von dieser
Regierung wohl nicht viel zu erwarten ist.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47409
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Rückfragen bitte an:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4242


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