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Rheinische Post: Zügige Justiz warum nicht? Kommentar Von Reinhold Michels

Geschrieben am 09-03-2009

Düsseldorf (ots) - Zwei kurze Strafprozesse jener gegen
Thüringens Ministerpräsidenten und dieser neue gegen den listigen
Verführer und schofeligen Erpresser einer deutschen Milliardärin auf
pikanten Abwegen lassen Zweifel keimen an einem Grundsatz der
Gerichtsbarkeit: der Gründlichkeit. In beiden Strafsachen dauerten
die Hauptverhandlungen 60 Minuten bzw. wenige Stunden. Das wirkt
komisch, aber nur auf den ersten Blick. Bevor die Justiz dem
beliebten, aber falschen Verdacht ausgesetzt wird, sie setze
Prominente hier den in Österreich verurteilten Dieter Althaus, dort
vor dem Münchner Landgericht Opfer und Belastungszeugin Susanne
Klatten nicht ausreichend bohrenden Fragen zur Erforschung der
Wahrheit aus, sollte man bedenken: Wenn und wo nichts mehr
aufzuklären ist, können und sollten die Gerichte die Beweisaufnahme
beenden. Die Vermutung, es hätten Hinterzimmer-Deals zwischen den
Verfahrensbeteiligten stattgefunden, lässt sich nicht belegen. Also
sollte man nichts Derartiges unterstellen. Man kann auch zügig
akribisch sein. Wir sollten froh sein, dass die Mühlen der Justiz
einmal schnell mahlen. Meistens beklagen wir das Gegenteil. Natürlich
dürfen Genauigkeit sowie der Grundsatz der Öffentlichkeit der
Hauptverhandlung nicht gelockert werden, weil die Justiz in Arbeit
versinkt.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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