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Föderalismusreformkommission II macht Weg frei für mehr Effizienz und weniger Bürokratie beim Konjunkturpaket - Abwrackprämie für Bildungsinventar wird möglich

Geschrieben am 05-03-2009

Berlin (ots) - "Der Deutsche Städte - und Gemeindebund begrüßt,
dass die Föderalismusreformkommission II vorschlägt, den Art. 104 b
Grundgesetz so zu ändern, dass in besonderen Krisensituationen
Bundesmittel generell für Investitionen genutzt werden können, auch
wenn in diesem Bereich der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat,"
sagte heute der Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin.

Nach der bisherigen Rechtslage darf mit Bundesmitteln die Schule
energetisch saniert werden, aber eine Erneuerung des Inventars
(Tafeln, Computer und Bücher) ist nicht möglich. Entsprechendes gilt
für den Straßenbau. Bisher sind Mittel für Lärmschutzeinrichtungen
vorgesehen, die Schlaglöcher darf die Kommune mit den Bundesmitteln
aber nicht ausbessern. Diese Trennung entfällt mit der Neuregelung.
Das ist ein positives Zeichen, die Mittel können schneller eingesetzt
werden und Abgrenzungsbürokratie entfällt. Damit kann das
Konjunkturpaket besser wirken und schneller Arbeitsplätze schaffen
und sichern.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
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Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
Handy: 0172/2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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