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Rheinische Post: Blick ins Handy

Geschrieben am 02-03-2006

Düsseldorf (ots) - Leitartikel von Helmut Michelis

Angst vorm Orwell'schen Überwachungsstaat ist nicht angesagt beim
jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es erleichtert zwar
den Zugriff der Ermittler deutlich. Sie dürfen nun Handy-Daten auch
bei Verdacht auf leichtere Straftaten beschlagnahmen. Dennoch hat
sich der Staat selbst hohe Hürden aufgestellt: Ein vager Verdacht zum
Beispiel erlaubt den staatlichen Blick ins fremde Handy nicht. Wer an
die häufig belanglosen SMS-Nachrichten im eigenen Mobiltelefon denkt,
kann die Bedeutung des Urteils vielleicht nur schwer nachvollziehen.
Doch auch Verbrecher aller Art nutzen Handys für ihr "Metier" leider
intensiv.
Die Richter unterschieden jetzt zwischen der laufenden und der
abgeschlossenen Datenübertragung: Für erstere gilt wie beim Abhören
von Telefongesprächen oder beim heimlichen Öffnen von Briefen der
Schutz durch das Postgeheimnis. Nur bei Verdacht auf schwere
Straftaten darf es verletzt werden. Übertragene Handy- und
E-Mail-Daten werden jetzt dem Brief gleichgesetzt und dürfen nach
Beschlagnahme gelesen werden. Damit sind nachvollziehbare Regeln
gesetzt. In Brüssel wird gerade eine europäische Richtlinie zu
Handy-Daten erarbeitet. Sie sorgt hoffentlich nicht für neue
Unsicherheit.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
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Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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