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Lausitzer Rundschau: Die Lausitzer Rundschau Cottbus zum Karlsruher Urteil zu privaten Handy- und E-Mail-Daten: Guter Kompromiss

Geschrieben am 02-03-2006

Cottbus (ots) - Wenn streitende Parteien mit einem Urteil
zufrieden sind, ist ein guter Kompromiss gelungen.
Mit seiner jüngsten Entscheidung zum Schutz von privaten Handy- und
E-Mail-Daten hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen
vernünftigen Mittelweg gefunden. Einerseits stärkt es das Recht der
Bürger. In erster Linie bestimmen sie, welche privaten Handy-Daten
und E-Mail-Kontakte sie an staatliche Behörden herausgeben. Zum
anderen haben Polizei und Justiz nun aber auch das Recht, nicht nur
bei Verbrechen wie Mord, schweren Raub oder Hochverrat solche Daten
zu durchforsten. Sie können jetzt auch bei weniger schweren
Straftaten etwa bei Autoschiebereien oder Betrügereien mit
erheblichen Schäden, elektronische Speicher überprüfen.
Mit diesem Urteil haben sich die Verfassungsrichter selbst
korrigiert, weil sie die Schwelle für das Nutzen privater Daten
tiefer gesetzt haben als in einer früheren Entscheidung. Damit bleibt
Ermittlern ein im Kommunikationszeitalter zunehmend wichtigeres
Instrument der Strafverfolgung erhalten.
Trotz dieser Entschärfung hat das BVG individuelle Grundrechte nicht
ausgehebelt. Denn anders als bei der Telefonüberwachung, die heimlich
erfolgt, können sich Betroffene bei der Beschlagnahme von Handy- und
E-Mail-Daten sofort wehren und haben dabei gute Erfolgsaussichten.
Nicht jeder Verdacht rechtfertigt nämlich, dass Staatsanwälte und
Polizisten Datenbanken in unbegrenztem Umfang mitnehmen und verwenden
dürfen. Staatliche Eingriffsbefugnisse sind dadurch sehr wohl
begrenzt. Damit kann der unbescholtene Bürger leben.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47069.rss2

Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

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Fax: 0355/481247
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