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LVZ: Leipziger Volkszeitung zum Handy-Urteil

Geschrieben am 02-03-2006

Leipzig (ots) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist
salomonisch. Im Spagat zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und den
Interessen der Ermittlungsbehörden bleiben Fragen offen. Ob der
normale Bürger, der recherchierende Journalist oder der Jurist nun
sicherer sein können, dass ihre Verbindungsdaten von Handygesprächen
und E-Mails nicht eines vagen Verdachts wegen beschlagnahmt werden,
muss erst die Praxis zeigen.

Der Fall der Heidelberger Richterin oder die Überwachung der
Telefonanschlüsse von Journalisten der Wolfsburger Allgemeinen
Zeitung machen deutlich, wie schnell Behörden übers Ziel
hinausschießen. Es bleibt daher zu hoffen, dass Grundrechte wie das
auf informationelle Selbstbestimmung künftig wirklich mehr gelten.
Das Thema gewinnt an Brisanz, weil die EU erst vor wenigen Tagen eine
Richtlinie zur mindestens sechsmonatigen Speicherung von Telefon- und
Internetdaten verabschiedet hat.

Nun ist der Gesetzgeber gefragt, eine brauchbare Regelung zu
finden, die einerseits den Bürger schützt, aber andererseits die
Fahnder bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern
nicht im Regen stehen lässt.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Redaktion

Telefon: 0341/2181 1558


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