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Rheinische Post: Arme Kinder Von Antje Höning

Geschrieben am 27-01-2009

Düsseldorf (ots) - Begeistert reagierten Wohlfahrtsverbände auf
das Urteil des Bundessozialgerichts, das den Hartz IV-Regelsatz für
Kinder verfassungswidrig nannte. Doch vor großer Euphorie sei
gewarnt. Das Gericht verurteilte zur Recht, dass der Staat den
Regelsatz willkürlich festgelegt hat. Bei Erwachsenen hatte er sich
mehr Mühe gegeben. Hier hatte er den Regelsatz ermittelt, indem er
den Wert eines zwar nicht üppigen, aber zum auskömmlichen Leben
reichenden Warenkorbs ermittelte.
Ob aber 207 Euro für ein Kind zum Leben reichen, darüber hat das
Sozialgericht nichts gesagt. Gut so. Erst recht nicht hat es das
Vorurteil vieler Sozialverbände bestätigt, wonach Hartz IV "Armut per
Gesetz" sei. Natürlich sind 207 Euro wenig Geld, um ein Kind
großzuziehen. Davon kann man sich keine Musikschule, keinen
Sportverein, keine Markenjeans leisten. Doch was Sozialverbände oft
vergessen: Eine vierköpfige Familie, die nur von Hartz IV und
Wohngeld lebt, kommt im Monat auf rund 1500 Euro netto. Das ist nicht
so wenig. Vor allem gibt es viele Arbeiternehmer, die netto auch
nicht mehr nach Hause bringen, dafür aber 40 Stunden arbeiten müssen.
Hartz IV-Sätze müssen niedrig sein, sonst lohnt sich einfache Arbeit
in Deutschland nicht mehr.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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