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Klöckner: Gutscheinlösung der Bahn ist unzureichend

Geschrieben am 22-06-2006

Berlin (ots) - Zur heutigen Ankündigung der Deutschen Bahn AG,
ihren Kunden eine bessere Entschädigung für Zugverspätungen zukommen
zu lassen, erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Es ist erfreulich, dass die Deutsche Bahn AG sich allmählich der
Notwendigkeit öffnet, gesetzlich geregelte Entschädigungen für
mangelhafte oder gar nicht erbrachte Leistungen zu zahlen. Jedoch
wird es nicht ausreichend sein, Kunden lediglich mit einem Gutschein
abzuspeisen, dessen mehrheitliche Nichteinlösung bereits
einkalkuliert wird - wie die Praxis eindeutig zeigt.

Im Sinne des Verbraucherschutzes setzt sich die CDU/CSU-Fraktion
für die Möglichkeit der Barauszahlung bzw. der unbürokratischen
Überweisung ein, die erfolgreich in anderen Ländern - wie z. B. in
den Niederlanden - praktiziert wird.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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