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Neues Deutschland: zum Spruch des europäischen Gerichtshof zum Ausländerzentralreister

Geschrieben am 16-12-2008

Berlin (ots) - Das Ausländerzentralregister ist, was das Wort
verspricht: ein Datenmoloch, der vorgeblich zur unvermeidlichen
Verwaltung von Informationen über Ausländer notwendig ist. Vor 1994
war er offenbar noch nicht notwendig, denn erst seitdem gibt es das
Register.
Die Warnungen etwa von Flüchtlingshilfeorganisationen, es werde
damit ein Instrument zur illegitimen Kontrolle von Migranten und
damit niederes Recht für Ausländer geschaffen, sind nicht nur längst
Realität geworden. Sie wurden inzwischen durch zahlreiche
Einschränkungen bürgerlicher Rechte auch von Deutschen übertroffen.
Staatliche Eingriffe in Recht und Daten des Einzelnen sind heute
nicht mehr auf Migranten begrenzt. Ein schwacher Trost, dass der
verletzte Gleichheitsgrundsatz damit teilweise wieder hergestellt
wird. Teilweise!
Der Luxemburger Gerichtshof, über dessen Urteil für EU-Ausländer man
sich zunächst freuen mag, hat diese Gleichbehandlung nun wieder
relativiert. Er besteht darauf, dass EU-Bürger mit anderem Maß
gemessen werden als Migranten aus dem Rest der Welt. Dieses
Verständnis resultiert aus dem verabredeten unionistischen Vorgehen
der EU. Der Österreicher und der Deutsche, nicht der Somalier und der
Deutsche sind in Deutschland gleich. Ein elitärer Anspruch auf
Gleichheit.

Originaltext: Neues Deutschland
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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