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Hüppe: Bundestag verabschiedet UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen

Geschrieben am 05-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der zweiten Lesung zum Entwurf eines
Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen und dem dazugehörenden
Fakultativprotokoll, erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

In der zweiten Lesung wurde der Gesetzentwurf zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es ist aus Sicht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr erfreulich, dass die UN-Konvention
ohne Vorbehalte und Interpretationserklärungen verabschiedet wurde.
Mit der Ratifizierung der Konvention ist klar: Teilhabe für Menschen
mit Behinderungen ist kein Geschenk und keine Gnade, sondern ein
Menschenrecht.

Einigen Grundsätzen der UN-Konvention ist im deutschen Recht schon
Rechnung getragen worden. In vielen Punkten bleibt die
Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen jedoch hinter den
Zielen der UN-Konvention zurück. Vor allem in den Bereichen Teilhabe
am Arbeitsleben, Barrierefreiheit und inklusive Bildung besteht
Handlungsbedarf.

Ein von CDU/CSU und SPD initiierter Entschließungsantrag zum
Übereinkommen wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit großer
Mehrheit angenommen. Der Antrag weist explizit auf die Situation von
Kindern mit Behinderungen im Bildungssystem hin. Er macht klar, dass
im Sinne der UN-Konvention vor allem im Bildungsbereich
Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus enthält der Antrag die
Forderung, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den Fokus
der nationalen Bildungsforschung zu rücken. Bisher wird diese
Schülergruppe nur am Rande von Studien untersucht. Aussagekräftige
und vergleichbare Daten über die Entwicklungschancen und
Bildungserfolge behinderter Kinder werden dringend benötigt.

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention sieht die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin die als wichtige Aufgabe, die
begonnene gesellschaftliche Entwicklung - vom Prinzip der Fürsorge,
hin zur Teilhabe - fortzuführen. Politische Entscheidungen auf
Bundes-, Länder- oder Kommunalebene, die Menschen mit Behinderungen
direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der
UN-Konvention messen lassen.

Unerlässlich bei der Umsetzung der UN-Konvention ist die
Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände. Ebenso
wichtig ist der Union die Mobilisierung der Gesellschaft. Die
Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit ist notwendig, um die Ziele
der UN-Konvention als Querschnittsaufgabe für die gesamte
Gesellschaft bekannt zu machen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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