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Jahr: Tierschutz zum Opferfest beachten

Geschrieben am 05-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des bevorstehenden islamischen
Opferfestes vom 8. bis 10. Dezember erklärt der
Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter
Jahr MdB:

Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen,
dass auch an diesem wichtigen islamischen Feiertag das betäubungslose
Schlachten eines warmblütigen Tieres in Deutschland grundsätzlich
verboten ist. Verstöße gegen die bestehenden Gesetze können als
Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der
Antragsteller nachweisen kann, dass die Vorschriften seiner
Religionsgemeinschaft das Schächten zwingend vorschreiben.

Anderseits ist es durch die Entwicklung neuer Verfahren, wie der
Elektrokurzzeitbetäubung, möglich das Tier zu betäuben, ohne dass
religiöse Speisevorschriften verletzt werden.

Deshalb unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Appell des
Deutschen Tierschutzbundes an die muslimischen Mitbürger, auf das
Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung zu verzichten.

Den Tieren würde damit erhebliches Leid erspart, ohne die
Gläubigen in ihrer Religionsausübung zu beeinträchtigen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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