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Neue OZ: Kommentar zu Patientenverfügung

Geschrieben am 12-11-2008

Osnabrück (ots) - Entwurf mit Schwachstellen

Viele Menschen wollen lieber sterben, bevor sie, von höllischen
Schmerzen gequält, einsam im Krankenhaus an Schläuchen hängen. Das
sagen sie zumindest, solange sie noch gesund sind. Und schreiben es
in eine Patientenverfügung. Doch die Ratlosigkeit unter den
Abgeordneten wächst, ob und wie sich dieser vorab geäußerte Letzte
Wille rechtlich regeln lässt.

Neben der Auffassung, ein neues Gesetz sei unnötig, gibt es
inzwischen drei Entwürfe. Der jüngste Vorschlag weist Ärzten eine
große Rolle zu. Das Papier enthält zwar weniger bürokratische
Elemente als der Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang
Bosbach. Aber es enthält Schwachstellen.
So sieht der dritte Entwurf eine mündliche Äußerung schon als
verbindlich an. Da aber lauert die Gefahr, dass ein Schwerkranker
falsch verstanden oder dass mit seinem angeblich Letzten Willen sogar
Missbrauch getrieben wird.

Auch ist keinerlei Beratung vorgesehen. Doch umfassende Aufklärung
über die Chancen und Risiken der Intensiv- und Schmerzmedizin ist
nötig, damit jemand seriös entscheiden kann. Dazu gehören etwa
Hinweise auf die vielen Möglichkeiten künstlicher Ernährung. Aber
selbst dann lassen sich nicht alle Eventualitäten vorab regeln. Daher
bleibt fraglich, ob der als Mittelweg gepriesene Entwurf tatsächlich
mehr Klarheit bringt und weiterhilft.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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