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BDZV: Neues BKA-Gesetz konterkariert Quellenschutz

Geschrieben am 13-11-2008

Berlin (ots) - Mit Unverständnis hat der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) auf die Verabschiedung des so genannten
BKA-Gesetzes in Berlin reagiert. Das Gesetz sei ein Affront gegen die
Presse, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der
Verbrechensbekämpfung - insbesondere der Terrorismusabwehr - seien
die Zeitungsverleger sehr beunruhigt über ein Klima, in dem die
Pressefreiheit offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle
spiele. Es müsse alles getan werden, damit die Arbeit der Presse, die
eine öffentliche Aufgabe erfülle, nicht erschwert werde. Wenn
Journalisten, die sich mit Kriminalitätsdelikten befassten, nicht
mehr sicher sein könnten, ob ihre Computerfestplatten durchforstet
würden, sei dies ein unhaltbarer Zustand. Dann sei wohl kaum noch
damit zu rechnen, dass ein Informant vertrauliche Informationen an
Journalisten weiterreiche. Dies sei jedoch in vielen Fällen die
Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt
öffentlich würden.

Der BDZV verwies auf eine Anhörung im Innenausschuss des
Bundestags vom 16. September. Damals hatten Sachverständige die
Kritik der Medienverbände im Hinblick auf den notwendigen Schutz der
Pressefreiheit unterstützt. Das BKA-Gesetz sieht unter anderem vor,
dass das Bundeskriminalamt unter bestimmten Umständen von
Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann,
obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten
besteht.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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