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Westdeutsche Zeitung: Fahrverbot = von Peter Kurz

Geschrieben am 25-09-2008

Düsseldorf (ots) - Was hat ein Diebstahl oder ein Betrug mit dem
Autofahren zu tun? Nichts, und deshalb darf es kein Fahrverbot als
Sanktion für solche Delikte geben. Wer so denkt, muss sich allerdings
fragen lassen, was eine Geldstrafe, mit der das Unrecht einer
Körperverletzung geahndet werden soll, mit eben dieser Tat zu tun
hat. Im Mittelalter gab es durchaus diese "spiegelnden Strafen": Dem
Dieb wurde die Hand abgehackt. Das ist lange vorbei. Ein Zusammenhang
zwischen der Tat und einer ihr entsprechenden Sanktion ist nicht
notwendig.
Im Gegenteil: Es sprechen durchaus gute Argumente für das Fahrverbot.
Es kann doch gerade eine fein justierte Strafe sein. Anders als bei
der Freiheitsstrafe, bei der dem Verurteilten die Bewegungsfreiheit
ganz entzogen wird, wird sie beim Fahrverbot nur graduell
eingeschränkt. Und: Eine Geldstrafe kann nicht nur ungerecht sein,
weil ein vermögender Täter sie achselzuckend hinnimmt. Auch im Fall
einer wenig betuchten Familie kann sie unfair sein. Weil sie den
Täter nicht allein trifft, sondern zugleich seine Angehörigen, wenn
diese durch das geschmälerte Einkommen des Alleinverdieners mit
bestraft werden. Hier kann ein Fahrverbot zielgenauer sein.
Bleibt das Argument der Ungleichbehandlung, weil der eine sein Auto
gar nicht benötigt, der andere ohne Fahrerlaubnis seine berufliche
Existenz verliert. Solche Gerechtigkeits- und Einzelfallfragen zu
berücksichtigen, wäre Sache des Richters, der ein Fahrverbot durchaus
flexibel verhängen könnte. Etwa, indem er dem Berufskraftfahrer das
Fahren in der Freizeit verbietet - nachzuweisen durch ein
Fahrtenbuch.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
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Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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