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Gericht verbietet Verbote / Verwaltungsgericht in Berlin urteilt: alle zentralen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags sind rechtswidrig / Lotto darf auch 2009 im Internet vermittelt werden

Geschrieben am 24-09-2008

Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute in einem
Hauptsacheverfahren entschieden, dass wesentliche Vorschriften des am
01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags auf
gewerbliche Lotto-Spielvermittler nicht angewendet werden dürfen, da
sie die Dienstleistungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken.

Die Entscheidung erklärt zentrale Regelungen des Staatsvertrags
und des dazugehörigen Ausführungsgesetzes des Landes Berlin für nicht
anwendbar soweit sie Lotterien mit nicht mehr als zwei Ziehungen pro
Woche und Klassenlotterien betreffen. Im Einzelnen untersagt das
Verwaltungsgericht die Anwendung:

- des Erlaubnisvorbehalts für die gewerbliche Spielvermittlung,
- des Verbots der Internet-Vermittlung von Lotterien
- der Werbeverbote bzw. -beschränkungen in- und außerhalb des
Internet
- des Verbots von Provisionszahlungen an gewerbliche
Spielvermittler.

Auch das Regionalitätsprinzip hat das Gericht für unzulässig
erklärt. Es schloss sich damit der durch den BGH kürzlich bestätigten
Auffassung des Bundeskartellamts an.

"Der Staatsvertrag ist gescheitert", erklärt Norman Faber,
Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Das Gericht untersagt die
Anwendung aller zentralen Elemente des Staatsvertrags auf Lotto und
Lotterien und bestätigt dessen Europarechtswidrigkeit und damit die
Auffassung der Europäischen Kommission." Die gewerblichen
Lottovermittler sehen ihre Position durch diese Präzedenzentscheidung
für weitere juristische Auseinandersetzungen gestärkt. "Lieber würden
wir allerdings mit den politisch Verantwortlichen konstruktiv über
Möglichkeiten einer europarechts- und verfassungskonformen Regelung
des deutschen Lottomarktes sprechen, als weitere Verfahren zu
führen", so Faber.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
André Jütting, Tel.: 040 - 89 00 39 69,
E-Mail: ajuetting@deutscherlottoverband.de


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