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WAZ: Regeln für Regierungsmitglieder: Geschenke dürfen nur bis zu einem Wert von 150 Euro angenommen werden

Geschrieben am 23-09-2008

Essen (ots) - Erstmals in der Geschichte von Nordrhein-Westfalen
wird die Annahme von Geschenken an Minister oder den
Ministerpräsidenten rechtlich geregelt. Nach einem
Kabinettsbeschluss, der der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ,
Essen) vorliegt, dürfen Regierungsmitglieder Geschenke künftig nur
noch dann ohne Sondergenehmigung des gesamten Kabinetts annehmen,
wenn deren "materieller Wert 150 Euro nicht übersteigt oder es sich
um Ehrenfreikarten oder eine Bewirtung im Rahmen von
Repräsentationspflichten handelt".
Alle anderen Geschenke müssen laut Vorlage künftig "unverzüglich dem
Chef der Staatskanzlei" schriftlich angezeigt werden - das Kabinett
entscheidet danach über die Verwendung des Geschenks. Diese
Verpflichtung gilt auch für Angehörige von Ministern und
Ministerpräsidenten.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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