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Fischbach: Selbstbestimmung darf nicht höchstes Postulat sein

Geschrieben am 26-06-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes
zur Änderung des Betreuungsrechts erklärt die Beauftragte der
Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach
MdB:

Der Gesetzentwurf von Joachim Stünker und Kollegen verfolgt einen
völlig falschen Ansatz. Was Menschen am Lebensende brauchen, ist
nicht ein Mehr an Selbstbestimmung, sondern ein Mehr an umfassender
Zuwendung.

Der Gesetzentwurf gaukelt eine falsche Sicherheit vor, indem er
suggeriert, mit einer Patientenverfügung allen Ängsten und
Eventualitäten am Lebensende begegnen zu können. Der Entwurf hebt
allein darauf ab, mit der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu sichern. In der
Behandlung müssen Wille und Wohl des Patienten beachtet werden. Dafür
allein das Instrument der Patientenverfügung auszubauen, ist der
falsche Weg und wird den Bedürfnissen sterbenskranker Menschen nicht
gerecht.

In der Begleitung sterbender Menschen darf die Selbstbestimmung
nicht das höchste Postulat sein. Vielmehr ist es notwendig, ihnen die
Sicherheit zu vermitteln, dass sie am Lebensende nicht allein
gelassen werden. Eine solche Sicherheit kann durch
Patientenverfügungen allein nicht erreicht werden, sondern bedarf
eines flächendeckenden Ausbaus von palliativmedizinischen Angeboten
und einer Stärkung der Hospizarbeit.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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