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Hüppe: Neugeborenen-Hörscreening wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Geschrieben am 20-06-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des Beschlusses des Gemeinsamen
Bundesausschusses Neugeborenen-Hörscreenings in den Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, erklärt der
Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses, Neugeborenen-Hörscreenings in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
Mit einem Hörscreening können Hörstörungen früher erkannt werden.
Wichtig ist, dass nach der Diagnose des Krankheitsbildes eine
individuelle Therapie erfolgt. Somit können Folgen von Hörschäden,
wie beispielsweise Fehlentwicklungen der Lautsprache, früher und
optimaler behandelt werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in diesem Zusammenhang,
dass strenge und flächendeckende Qualitätskontrollen stattfinden
müssen, damit fehlerhafte Krankheitsbestimmungen vermieden werden.
Darüber hinaus ist eine umfassende Beratung erforderlich, bei der
unter anderem schwerhörige und gehörlose Fachleute mit hinzugezogen
werden.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird nun dem
Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Stimmt das Ministerium
zu, dann tritt der Beschluss mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am
1. Januar 2009 in Kraft.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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