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dbb Erfolg beim Bundesverfassungsgericht - Heesen: "Führungspositionen auf Zeit beeinträchtigen die Unabhängigkeit der Beamten"

Geschrieben am 19-06-2008

Berlin (ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die heute
veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.
Mai 2008 begrüßt, die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nach
dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig zu
erklären. dbb Chef Peter Heesen: "Ein wichtiger Erfolg für den
Rechtsschutz des dbb. Wir haben dieses Klärungsverfahren angestrengt,
weil wir davon überzeugt sind, dass die Vergabe von
Führungspositionen auf Zeit nicht nur gegen das Lebenszeitprinzip
verstößt, sondern vor allem auch die Unabhängigkeit der Beamtinnen
und Beamten gefährdet."

Peter Heesen verwies darauf, dass gerade in Führungspositionen
oftmals Entscheidung in einem konfliktorientierten Umfeld getroffen
werden müssen. "Gerade hier", so Heesen, "muss die Unabhängigkeit und
Neutralität der Kolleginnen und Kollegen geschützt werden. Solange
eine Führungsaufgabe aber nur vorübergehend vergeben wird, besteht
die Möglichkeit, dass eine vermeintlich unliebsame Entscheidung, den
Verbleib im Amt oder die weitere Karriere negativ beeinflusst. Eine
spätere Zurückstufung käme einer Disziplinierung gleich. Hier hat das
Verfassungsgericht jetzt eine klare Linie gezogen, die maßgebend für
andere Landesgesetzgeber sein sollte."

Originaltext: DBB - Deutscher Beamtenbund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7034
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7034.rss2

Pressekontakt:
Dr. Frank Zitka
dbb Pressesprecher
Friedrichstraße 169/170
10117 Berlin
Telefon: 030/4081-5510
Telefax: 030/4081-5599 E
mail: Zitka@dbb.de
www.dbb.de


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