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Entlastung für Pendler gefordert - Staat darf nicht doppelt kassieren Gemeinsame Presseerklärung ADAC - NVL

Geschrieben am 19-06-2008

Berlin (ots) - Die Belastung der Pendler muss umgehend verringert
und das Nettoprinzip bei der Einkommensteuer wieder hergestellt
werden, fordern ADAC und NVL. Als wichtigste Maßnahe ist die
Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Pendlerpauschale und die
damit ver-bundene Einführung des Werkstorprinzips zurück zu nehmen.
Diese Korrektur muss rückwirkend ab 2007 erfolgen. Bei der Höhe der
Pauschale muss die Politik außerdem berücksichtigen, dass die
Mobilitätskosten in letzter Zeit dramatisch gestiegen sind.

Arbeitnehmer stehen heute vor ständig neuen beruflichen
Anforderungen. In Zeiten gesellschaftlichen Wandels stellen sie sich
mehr denn je veränderten Arbeitsbedingungen bei Versetzung,
Arbeitsplatzwechsel, befristeten Verträgen, Umschulung oder
Fortbildung. Für Familien mit Kindern in der Ausbildung gilt dies oft
mehrfach. Statt Unterstützung zu bieten, kassiert der Staat dabei
jedoch kräftig mit.

ADAC und NVL weisen darauf hin, dass nach dem Nettoprinzip auch
die Fahrtkosten, die für die Erzielung der Einnahmen aufgebracht
werden, bei der Besteuerung zu berücksichtigen sind. Niemand, der
Lohn erzielen will, kann sich aussuchen, ob er zur Arbeit fährt oder
nicht. Die Kosten gehören deshalb zu den Werbungskosten.

Nach Berechnungen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC)
fahren Pendler im Durchschnitt 15 Kilometer zu ihrer Arbeitsstätte.
Gerade bei Nutzung des eigenen PKW landet ein erheblicher Teil der
Fahrtkosten beim Fiskus. Allein die Kraftstoffkosten summieren sich
bereits bei einem Kleinwagen auf insgesamt rund 1 200 Euro im Jahr.

Ein lediger Pendler mit 30 000 Euro Jahresverdienst muss dabei
mehr als einen Nettomonatslohn für die Fahrtkosten zur Arbeit
ausgeben, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes
der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL). Weil seit 2007 die Kosten für
die ersten 20 Kilometer Entfernung nicht mehr als Werbungskosten
anerkannt werden, erhöht sich seine Einkommensteuer um 360 Euro.
Pendler mit weiterem Fahrtweg zahlen bis zu 600 Euro mehr Steuern.
Diese Mehrbelastung muss zurückgenommen und die Pendler damit wirksam
entlastet werden.

Originaltext: NVL - Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65729
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65729.rss2

Pressekontakt:
ADAC NVL
Jürgen Albrecht Uwe Rauhöft
Telefon 089 / 7676-0 Telefon: 030/ 401 29 25
E-Mail: adac@adac.de oder 0177 / 331 95 64
Web: http://adac.de E-Mail: info@nvl.de
Web: http://nvl.de


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