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Rheinische Post: Klarheit statt Qualm von Reinhold Michels

Geschrieben am 11-06-2008

Düsseldorf (ots) - Ende Juli wird Rechtsklarheit herrschen über
die je nach Gaststätten-Beschaffenheit abgestuften Landesgesetze zum
Schutz von Nichtrauchern. Ob das Bundesverfassungsgericht dann auch
Rechtsfrieden gestiftet haben wird, ist nach der gestrigen mündlichen
Verhandlung in Karlsruhe zu bezweifeln. Es prallten aufeinander: Zum
einen die Verfechter umfassenden Nichtraucherschutzes. Sie segeln
unter der Flagge der Vernunft und auf Zeitgeist-Wogen; zum anderen
die Wirte, die Umsatzeinbußen, wenn nicht ihren Ruin befürchten, weil
sie in ihrer kleinen Kneipe keinen Extra-Raum für Raucher einrichten
können oder als Disco-Betreiber dürfen.
Verschiedene Grundrechte stoßen sich hart im Raum: das auf
körperliche Unversehrtheit und diejenigen auf Berufs- und
Eigentumsfreiheit. Wo jedoch die Beschwerdeführer skurril werden,
etwa das gefährdete "Kulturgut Eckkneipe" beweinen, möchte man
entgegen: Es gibt ein Prosit der Gemütlichkeit, aber kein Grundrecht
auf dieselbe. Karlsruhe sollte grundsätzlich dem Gesundheitsschutz
Vorrang einräumen und außerdem unterbinden, dass die kleine Kneipe
mit ihrer räumlichen Benachteiligung eben deshalb an die große,
unterteilbare Lokalität Gäste verliert. Für Wirtshaus-Gleichheit vor
dem Gesetz, für Rauchverbote in jeder Gaststätte.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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