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Novellierung des Gentechnikgesetzes: Einstieg in die Koexistenz

Geschrieben am 19-02-2008

Berlin (ots) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt, dass
Bundestag und Bundesrat die seit langem angekündigten Anbauregelungen
für gentechnisch veränderten Mais im Rahmen der Novellierung des
Gentechnikgesetzes verabschiedet haben. Im Vorfeld hatte sich der DRV
konstruktiv in die Ausgestaltung dieser Anbauregelungen eingebracht.
In Abstimmung mit den genossenschaftlichen Unternehmen wird
zugesichert, dass Körnermais, der außerhalb des zukünftigen
Isolationsabstandes von 150 Metern zu einem Feld mit gentechnisch
verändertem Mais angebaut wird, ohne weitere Auflagen zur Verwendung
in der Futterwirtschaft aufgenommen wird.

Während die 150 Meter-Regelung sowohl von Gegnern als auch von
Befürwortern der Grünen Gentechnik kritisiert wird, spricht sich
DRV-Präsident Manfred Nüssel dafür aus, diese Regelung als Einstieg
in die Koexistenz zu akzeptieren. Von der Bundesregierung erwartet
er, dass auf Basis der zukünftigen Erfahrungen mit dem zunehmenden
kommerziellen Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland
die wissenschaftliche Notwendigkeit der Abstandsregelung zu einem
späteren Zeitpunkt kritisch überprüft wird.

Dagegen wertet der DRV die von der Bundesregierung vorgenommene
Aufweichung der bestehenden "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von
Lebensmitteln als Irreführung der Verbraucher. Es handelt sich um
einen Versuch der Politik, das Marktsegment der Lebensmittel "ohne
Gentechnik" durch den Wegfall bestimmter Anforderungen an den
Produktionsprozess künstlich zu erhöhen. Zukünftig lässt der
Gesetzgeber bei Futtermitteln den Einsatz gentechnisch hergestellter
Zusatzstoffe uneingeschränkt zu. Milch, Fleisch und Eier sind bereits
dann "ohne Gentechnik", wenn allein die Verabreichung von
Futtermitteln mit EU-Gentechnik-Kennzeichnung zeitweise
ausgeschlossen werden konnte.

Aus Sicht des DRV ist allerdings fraglich, ob vor dem Hintergrund
des weltweit zweistelligen Zuwachses beim Anbau gentechnisch
veränderter Futterpflanzen eine ausreichende Rohstoffbasis für die
Erweiterung des bisherigen Nischensegmentes "ohne Gentechnik" ohne
ergänzende Erleichterungen für die Futterwirtschaft möglich ist.

"Bei Erfassung, Verarbeitung und Umschlag von Agrarrohstoffen
lassen sich Vermischungen von konventionellen und gentechnisch
veränderten Erzeugnissen nicht vermeiden", so Präsident Nüssel. "Auf
EU-Ebene dringend erforderlich sind deshalb praktikable Regelungen
und Schwellenwerte für noch nicht zugelassene, aber bereits
sicherheitsbewertete GVO-Sorten. Sonst können unsere Unternehmen die
entsprechende Nachfrage nicht mit dem gewünschten Futtermittelangebot
bedienen", erklärte Nüssel in Berlin.

Originaltext: Deutscher Raiffeisenverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6949
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6949.rss2

Pressekontakt:
DRV-Pressestelle
Monika Windbergs
Tel. 030 856214-43
presse@drv.raiffeisen.de


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