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Westfalenpost: Hartziges Urteil Verfassungsrichter rügen Kompromiss

Geschrieben am 20-12-2007

Hagen (ots) - Von Winfried Dolderer

Und wieder eine Ohrfeige aus Karlsruhe. Es ist ja keineswegs das
erste Mal, dass Verfassungsrichter dem Gesetzgeber bescheinigen,
Pfusch abgeliefert zu haben, in diesem Fall mit der Organisation der
Hartz-IV-Verwaltung. Da ging es um die größte Sozialreform in der
Geschichte der Republik, zu der die Richter jetzt anmerken: Sich
nicht einigen zu können, sei keine Rechtfertigung für einen
verfassungswidrigen Kompromiss.
Wem in Berlin müsste das nun peinlich sein? Im Grunde allen. Das
Urteil ist ein Verdikt über das Prinzip großkoalitionären Regierens.
Danach wurden ja streng genommen vor vier Jahren schon die
Hartz-Reformen gestrickt, als zwar Rot-Grün regierte, die Union dank
ihrer Position im Bundesrat aber mitbestimmte. Das Prinzip lautet:
Was wir wollen, ist eigentlich unvereinbar, also biegen wir
irgendetwas hin. Das ist heute nicht so sehr anders als vor vier
Jahren. Mit dem einzigen Unterschied indes, dass der
Vermittlungsausschuss nun Koalitionsrunde heißt.

Originaltext: Westfalenpost
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