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CSU-Landesgruppe / Straubinger: Hartz IV-Urteil ermöglicht Innovationen vor Ort

Geschrieben am 20-12-2007

Berlin (ots) - Zum heute verkündeten Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen
bzw. Landkreisen zur Zulässigkeit der Organisationsstruktur der
Grundsicherung für Arbeitsuchende bezüglich der Aufgabenübertragung
an die Kommunen und die Arbeitsgemeinschaften erklärt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:

Das Gericht hat für Rechtssicherheit bei der organisatorischen
Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesorgt. Keiner
muss sich Sorgen machen. Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen
ihre Leistungen wie bisher erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil dem
Bundesgesetzgeber einen grundsätzlichen politischen
Gestaltungsauftrag gegeben. Die bisherige Zusammenlegung der Aufgaben
von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) in den
Arbeitsgemeinschaften hält es nicht für zulässig.

Zur verfassungsgemäßen Neuorganisation hat das Gericht dem
Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt.
Bis dahin bleibt alles beim Alten. Das Gericht hat dem Gesetzgeber
nicht vorgegriffen und nähere Vorgaben für die Zeit danach gemacht.
Es bleiben mithin Zeit und Raum genug, grundlegende Überlegungen
anzustellen, wie die Ausführung der Grundsicherung und die Form der
Kompetenzeinbindung der bisher tätigen Institutionen weiter
erfolgreich gestaltet werden können.

Die notwendige Flexibilität im Instrumenteneinsatz ist am besten
bei den Arbeitsagenturen vor Ort erreichbar. In diesem Bereich müssen
Innovationen ermöglicht werden. Wir werden alles für eine
Unterstützung der Anliegen der Kommunen tun.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
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Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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