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Fromme/Brähmig: Einmalzahlung für Heimkehrer-Ost ist ein guter Beitrag zur inneren Einheit Deutschlands

Geschrieben am 09-11-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 8.
November 2007 (TOP 25), erklären der Vorsitzende der Gruppe der
Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB, und der
Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates des Verbandes der
Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands
e.V., Klaus Brähmig MdB:

Das Heimkehrstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG) ist ein voller
Erfolg für die ostdeutschen Kriegsheimkehrer und Zivildeportierten.
Durch das beharrliche Verhandeln der Union erhalten etwa 12.200
ehemalige deutsche Kriegsgefangene und ca. 3.000 Zivilverschleppte
eine symbolische Anerkennung für ihr Schicksal.

Das ist ein guter Beitrag zur historischen Aufarbeitung und zur
inneren Einheit Deutschlands.

Nach dem vorliegenden Gesetz wird die Heimkehrerstiftung aufgelöst
und ihre Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt übertragen. Folgende
Regelungen sieht das Gesetz im Einzelnen vor:

Im 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wurde die Aufstockung der
Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Mio.
Euro gefordert. Mit dem Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz ist die
Umsetzung dieser Forderung gelungen. Die Opfergruppe der
zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße
erhält nun endlich einen gesicherten Zugang zu den Leistungen der
Stiftung.

Artikel 3 des Heimkehrstiftungsaufhebungsgesetz sieht mit dem
Heimkehrerentschädigungsgesetz eine einmalige Entschädigung für die
ehemaligen Kriegsgefangenen aus Ostdeutschland vor. Während den
ehemaligen Kriegsgefangenen in Westdeutschland eine Entschädigung
nach dem Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) rechtlich
zustand, blieb ostdeutschen Kriegsheimkehrern bislang eine solche
Entschädigung verwehrt.

Jetzt erhalten die ostdeutschen Kriegsgefangenen eine
Entschädigung, gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams, in Höhe von
500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948), 1.000 Euro
(Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950) und 1.500 Euro
(Entlassungsjahrgänge ab 1951). Die Heimkehrer aus dem
Beitrittsgebiet erhalten ab Januar 2009, mehr als 60 Jahre nach Ende
des Krieges, eine symbolische Anerkennung für die
Reparationsleistungen, die sie mit ihrer Kriegsgefangenschaft
erbracht haben.

Ein weiterer Erfolg von CDU und CSU ist, dass die
Rentenzusatzleistungen für ehemalige Kriegsgefangene nach dem
Heimkehrerstiftungsgesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen mit
Ablauf des Jahres 2009 enden, sondern bis zum Versterben des
Begünstigten weiterhin gezahlt werden.

Insgesamt wird mit der jetzt gefundenen Lösung ein guter Beitrag
zur historischen Aufarbeitung und Gerechtigkeit geleistet.
Mit der Verabschiedung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes sind
aber noch nicht alle Fragen im Bereich des SED-Unrechts und des
Kriegsfolgenrechts gelöst. Ob deutsche zivile Opfer von Zwangsarbeit
oder verfolgte Schüler und Zwangsausgesiedelte im SED-Regime, mit
einer Schlussgesetzgebung zu beiden historischen Bereichen könnten
bisher unberücksichtigte Schicksale eine Würdigung erfahren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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