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Bleser/Wolff/Connemann/Mortler/Stöckel: Agrarsoziales Sicherungssystem fit für die Zukunft

Geschrieben am 05-11-2007

Berlin (ots) - Zur Einigung von Vertretern der Bereiche Arbeit und
Soziales sowie Landwirtschaft über die Reform der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung erklären die Sprecher der
Arbeitsgruppen Landwirtschaft von Union und SPD, Peter Bleser MdB und
Waltraud Wolff MdB sowie die zuständigen Berichterstatter der
Arbeitsgruppen Arbeit und Soziales sowie Landwirtschaft, Gitta
Connemann MdB, Marlene Mortler MdB und Rolf Stöckel MdB:

Mit der gestrigen Einigung ist ein Schwerpunktthema der
Regierungskoalition zum Abschluss gebracht worden. Der für alle
Beteiligten akzeptable Kompromiss trägt dem gemeinsamen Ziel
Rechnung, die landwirtschaftliche Sozialversicherung langfristig
eigenständig zu sichern und das zu vertretbaren Beiträgen.

Nachdem sich die vielfach geforderte Schaffung eines Bundesträgers
politisch nicht hat durchsetzen lassen, werden die drei
Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) zu
einer Spitzenorganisation für die gesamte LSV zusammengefasst. Die
Koalition hat sich darauf verständigt, eine Reihe von Aufgaben wie
z.B. Präventionsmaßnahmen oder den Forderungseinzug aus
Effektivitäts- und Wirtschaftlichkeitsgründen von den Regionalträgern
auf den zukünftigen Spitzenverband zu übertragen.
Zentrales Ziel dieser Maßnahme ist die Nutzung organisatorischer
Synergieeffekte und die Erschließung jeglichen Einsparungspotenzials.

Des Weiteren wurden zahlreiche Maßnahmen im Leistungsrecht und im
Begünstigtenkreis beschlossen, die zu einer Entlastung der
Sozialversicherung und damit zu einer Stabilisierung der Beiträge
führen werden. Dabei konnte die Koalition auf Vorschläge aus dem
Berufsstand zurückgreifen, wie z.B. die Aufhebung der
Unfallversichungspflicht für Altenteiler, die nur vorübergehend im
landwirtschaftlichen Betrieb mithelfen.

Am intensivsten wurde über die Einführung und Ausgestaltung des
Lastenausgleichs verhandelt. Dessen Billigung ist entscheidend für
die Akzeptanz der Gesamtreform. Klar ist nun, dass der
Lastenausgleich im Jahr 2010 erstmals zur Anwendung kommen wird.

Auch, wenn die einzelnen Träger bereits z.T. erhebliche
Einsparungen durch eine Restrukturierung der Verwaltung vorgenommen
haben, ist dennoch die innergemeinschaftliche Solidarität aller
Beteilgten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau
notwendig. Davon kann und soll keine Gruppe ausgenommen werden. Wäre
ein Bundesträger geschaffen worden, müsste überhaupt nicht über die
Ausgestaltung des Lastenausgleichs diskutiert werden.

Damit es bei der Berechnung des Lastenausgleichs bzw. bei der
Umstellung des Verfahrens vom so genannten "79 er Schlüssel" auf das
Lastenausgleichsmodell nicht zu gravierenden Belastungen einzelner
Regionen kommt, wird ein Übergangszeitraum für die Jahre 2010 bis
2014 festgelegt. Das Umlagevolumen wird in dem Zeitrahmen
schrittweise erhöht, in dem sich aufgrund der Vorgaben im Gesetz auch
die Verwaltungskosten erheblich reduzieren werden. Die Senkung der
Verwaltungskosten wird dabei von den Aufsichtsbehörden genau
kontrolliert. Unter Umständen können auch konkrete Vorgaben getroffen
werden. Klar vorgegeben wird auch, dass alle landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften bis zum 01.01.2010 bei der Beitragsberechnung
auf eine Risikoorientierung umgestellt haben müssen.

Wir erkennen ausdrücklich an, dass im Bereich des Gartenbaus ein
sektoraler Bundesträger mit einem einheitlichen Beitragsmaßstab
bereits geschaffen wurde. Die besonderen gärtnerischen Belange wurden
auch in der Vergangenheit berücksichtigt, z.B. bei der Ausgestaltung
eigener Unfallverhütungsvorschriften. Wir haben dafür Sorge getragen,
dass die Eigenständigkeit des Gartenbaus und die Vertretung im
Spitzenverband auch in Zukunft angemessen gesichert sind.

Die Reduzierung der Verwaltungsaufgaben bedeutet weniger Personal
bei den Trägern. Wir haben deutlich gemacht, dass der Abbau der
Stellen sozialverträglich und nach geltendem Fusionstarifvertrag
erfolgen muss. So können zentrale Aufgaben auch dezentral erledigt
werden.

Der Erfolg der Reform der LSV hängt aber wesentlich von der
Inanspruchnahme der mit bis zu 400 Mio. EUR zusätzlichen
Bundesmitteln geförderten, befristeten Abfindungsaktion für
Kleinrenten ab, die zu einer erheblichen Reduzierung der
Verwaltungskosten führen kann. Daher sind alle Beteiligten der
Branche aufgerufen, die Maßnahme bekannt zu machen und intensiv über
die Möglichkeiten zu beraten. Eine Verlängerung der Sonderabfindung
ist nicht möglich. Dies muss allen klar sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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