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CSU-Landesgruppe / Mayer: Stellenwert der Ehe beim Unterhaltsrecht auch künftig gewürdigt

Geschrieben am 05-11-2007

Berlin (ots) - Zur innerhalb der Koalition erzielten Einigung über
die Reform des Unterhaltsrechts erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die Koalition hat eine ausgewogene Einigung zur Neuregelung des
Unterhaltsrechts erzielt. Künftig ist klar: das Kindeswohl steht an
vorderster Stelle. Deshalb geht der Kindesunterhalt allen anderen
Unterhaltsansprüchen im Rang vor.
Der hohe Stellenwert der Ehe wird auch künftig angemessen im
Unterhaltsrecht berücksichtigt. Das war ein sehr wichtiges Anliegen
der CSU-Landesgruppe. Wenn eine geschiedene Ehefrau in der Ehe auf
berufliches Fortkommen verzichtet hat, um gemeinsame Kinder zu
erziehen, kann sie nach der Scheidung für längere Zeit Unterhalt
beziehen. Hiermit wird der nachehelichen Solidarität und dem hohen
Stellenwert der Ehe Rechnung getragen.
Die Leistung der Kindererziehung kann auch zu einer Besserstellung im
unterhaltsrechtlichen Rang führen. Damit wird die Kindererziehung im
traditionellen Familienmodell in angemessener Weise gewürdigt. Die
Ehefrau, die sich der Kindererziehung widmet und auf eigenes
berufliches Fortkommen verzichtet, wird so in ihrem Vertrauen auf die
eheliche Rollenverteilung geschützt. Auch dies ist ein positives
Signal der erzielten Einigung.
Mit diesen Ergebnissen ist eine Lösung gefunden, die den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsunterhalt gleichermaßen
Rechnung trägt wie dem berechtigten Vertrauen des kindererziehenden
Ehegatten im traditionellen Ehemodell.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
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Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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