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Klarstellung / Kommentar von Friedrich Roeingh zum Urteil gegen Seehofer

Geschrieben am 09-06-2020

Mainz (ots) - Der Rechtsstaat garantiert auch dem die Grundrechte, der sie am liebsten abschaffen würde. Diese vermeintliche Schwäche des Rechtsstaats ist in Wahrheit seine größte Stärke. Anders als behauptet, geht es im Urteil des Verfassungsgerichts gegen Innenminister Horst Seehofer aber gar nicht um dieses Grundprinzip. Hier ging es weder darum, wie weit die Rechte von Verfassungsgegnern gehen, noch darum, ob der Innenminister Verfassungsgegner Verfassungsgegner nennen darf - er darf übrigens. Es ging allein um die Frage, wie Amtsträger und Parteipolitiker in einer Person ihre Rollen zu trennen haben. Mit seinem Spruch macht das Verfassungsgericht den Minister, die Bürgermeisterin, den Ministerpräsidenten und die Kanzlerin zum Glück nicht zum politischen Eunuchen. So darf der Innenminister sehr wohl das Verhalten der AfD staatszersetzend nennen. Die weitgehenden Freiheiten des Meinungskampfes gelten nämlich nicht nur für Fundamentaloppositionelle, sondern ebenso für Amtsträger. Minister dürfen den Parteienkampf nur nicht auf den Plattformen ihres Ministeriums auftragen. Im grundsätzlichen Satz der Urteilsverkündung, sie dürften dabei "nicht auf die Ressourcen des Amtes zurückgreifen", verbirgt sich der eigentliche Sprengstoff. Nichts wächst in den Ministerien und Staatskanzleien seit vielen Jahren so sehr wie die Kommunikationsabteilungen. Ob diese Stäbe beim Einsatz ihrer Ressourcen immer sauber zwischen der politischen Kommunikation für ihre Ämter und Parteiarbeit trennen, darf bezweifelt werden. Wenn hier nach dem jüngsten Karlsruher Urteil in Zukunft sauberer getrennt wird, ist das ein Gewinn.

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