(Registrieren)

Gemeinsames Statement Menschenrechtsinstitutionen / Für eine menschenrechtsbasierte und solidarische EU-Asylpolitik

Geschrieben am 03-04-2020

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Nationalen Menschenrechtsinstitutionen aus Griechenland, Kroatien und Bosnien-Herzegowina eine an den Flüchtlings- und Menschenrechten orientierte Reform des europäischen Asylsystems und Sofortmaßnahmen zur Beendigung der menschenrechtswidrigen Situation an den EU-Außengrenzen. Hintergrund ist die Ankündigung der EU-Kommission, nach Ostern einen neuen europäischen Asyl- und Migrationspakt vorzulegen.

Die Berichte der drei Menschenrechtsinstitutionen aus Staaten an den EU-Außengrenzen illustrieren exemplarisch, welche Folgen die Verlagerung der EU-Asylpolitik an die Außengrenzen hat, sowohl in EU-Mitgliedstaaten wie Kroatien und Griechenland als auch in Nicht-EU Ländern wie Bosnien-Herzegowina. Die Reaktion Griechenlands, Menschen an der türkisch-griechischen Grenze ohne jegliche Asylprüfung und unter Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern zurückzuweisen, ist auch eine Folge des Drucks, unter dem die Länder an den EU-Außengrenzen stehen - zwischen den Abschottungsbestrebungen der EU einerseits und der seit Jahren andauernden Überlastung durch das Dublin-System andererseits.

Die Aufnahmelager auf den griechischen Inseln sind völlig überlastet und menschenunwürdig. Derzeit halten sich 42.000 Schutzsuchende in den Lagern auf, die lediglich für die Aufnahme von rund 8.800 Personen ausgerichtet sind. Die aktuelle Coronavirus-Pandemie verschärft die Lage der Schutzsuchenden. Sie macht deutlich, dass Massenlager an den Außengrenzen keine Lösung für das europäische Asylsystem, sondern Nährboden für humanitäre Katastrophen sind.

Die anderen EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland dürfen sich in dieser aktuellen Situation nicht ihrer Verantwortung entziehen. Sie müssen umgehend eine Schließung der griechischen Hotspots und eine Verteilung der Schutzsuchenden innerhalb der EU veranlassen.

Um eine langfristige Entlastung der einzelnen Länder an den EU-Außengrenzen zu erreichen, ist jedoch eine grundlegende Reform des europäischen Asylsystems mit einem fairen Mechanismus für die Verteilung der Schutzsuchenden von Nöten. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sollten sich bei der Erarbeitung eines neuen Asyl- und Migrationspaktes nicht von Abschottung, sondern von menschen- und flüchtlingsrechtlichen Grundsätzen leiten lassen.

Deutschland sollte die kommende EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Verhandlungen über ein menschenrechtskonformes Europäisches Asylsystem voranzutreiben.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist Mitglied im Europäischen Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (European Network of National Human Rights Institutions, ENNHRI).

WEITERE INFORMATIONEN

Gemeinsame Stellungnahme (April 2020) - Die Situation an den EU-Außengrenzen und die zukünftige Europäische Asylpolitik

http://ots.de/8GkXuF

Joint Statement (April 2020) - The situation at the EU external borders and the future European asylum policy

http://ots.de/4TK9kX

Das Europäische Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen

http://ots.de/mz6dKm

European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI)

http://ennhri.org/

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/51271/4563695
OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

727881

weitere Artikel:
  • Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) stellt eindeutige Forderung in der Coronakrise: Infektionsschutz der Mitarbeiter muss oberste Priorität haben! Düsseldorf (ots) - Ärzte und Pflegekräfte sowie Mitarbeiter des Rettungsdienstes stehen in vorderster Reihe bei der Versorgung infizierter Patienten mit SARS-CoV-2. Hohe Opferzahlen unter ihnen in Italien und zuvor China belegen ein beträchtliches Infektionsrisiko, das jetzt erste Zahlen auch an deutschen Kliniken bestätigen. Eine effektive Schutzausrüstung ist deshalb eine zwingende Voraussetzung für ihre Tätigkeit. Dazu gehören primär FFP2 Maske, Schutzkittel, Handschuhe und Schutzbrille. Es kommen insbesondere nach den Erfahrungen aus Italien mehr...

  • Bayernpartei: Corona-Bonds wären der gewollte Dammbruch zur Schuldenunion München (ots) - Um die Folgen der wirtschaftlichen Verwerfungen in Folge der Corona-Krise abzumildern, wünschen südliche Euro-Länder - allen voran Italien, Frankreich und Spanien - die Ausgabe sogenannter Corona-Bonds. Es wären dies von den Euro-Ländern gemeinsam herausgegebene Anleihen (Euro-Bonds), wobei die "Süd-Länder" von der höheren Bonität wirtschaftlich stärkerer Staaten profitieren würden. Oder auf gut deutsch: Die gemeinsame Aufnahme von Schulden zu besseren Konditionen, als sie die "Süd-Länder" alleine bekommen. Bisher lehnt die Bundesregierung, mehr...

  • Corona-Ausnahmetatbestand gesetzlich regeln / Genehmigungsverfahren nicht verzögern und einheitlich fortführen Berlin (ots) - Aufgrund der Corona-Pandemie ist aus Sicherheitsgründen auch der Publikumsverkehr im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren für interessierte Bürger beschränkt. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass wichtige Genehmigungsverfahren für die Rohstoffgewinnung wegen Zeitverzuges oder Fristenüberschreitungen gefährdet werden. Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, MIRO, begrüßt daher ausdrücklich den aktuellen Vorstoß des BDI. Dieser plädiert für eine Regelung, die eine generelle und bundeseinheitliche mehr...

  • COVID-19: AdR-Präsident begrüßt neue EU-Maßnahmen, betont jedoch, dass Regional- und Kommunalpolitiker deren praktische Umsetzung prüfen werden (FOTO) Brüssel (ots) - Erklärung des Präsidenten des Europäischen Ausschusses der Regionen, Apostolos Tzitzikostas, zu den von der Europäischen Kommission am 2. April 2020 vorgeschlagenen Maßnahmen. "Die Europäische Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket (https://ec.europa.eu/i nfo/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/economy_en) vorgelegt, mit dem den jüngsten Forderungen des Europäischen Ausschusses der Regionen und zahlreicher Städte und Regionen entsprochen wird, die mehr Unterstützung für ihre Anstrengungen zur Bewältigung der sozialen, mehr...

  • PIRATEN: Urteil des EuGH zur Missachtung von EU-Beschlüssen ist ein Signal Berlin (ots) - Polen, Ungarn und Tschechien weigerten sich im Herbst 2015, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien umzusetzen und diese entsprechend einer ihnen zugeteilten Quote aufzunehmen. Zur Entlastung von Griechenland und Italien sollten 160.000 Geflüchtete innerhalb der EU verteilt werden. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass sie damit gegen EU-Recht verstoßen haben [1]. "Die Europäische Union ist für uns mehr als nur die Summe der einzelnen Länder. Das bedeutet aber auch, dass mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht