Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich
Geschrieben am 20-02-2020 |   
 
 Köln (ots) - Seit dem 1. Februar 2020 gilt auch der neue Mindestlohn (Stand 14.  
August 2019) im Dachdeckerhandwerk als allgemeinverbindlich. Die Verordnung hat  
eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Der Mindestlohn 1 beträgt für  
ungelernte Arbeitnehmer zunächst 12,40 Euro und steigt ab 1. Januar 2021 auf  
12,60 Euro pro Stunde. Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) beträgt der  
Mindestlohn 2 zunächst 13,60 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2021 wird er auf  
14,10 Euro pro Stunde angehoben. Der TV Mindestlohn gilt somit auch für nicht  
tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer und findet auch Anwendung bei einem  
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der einen Arbeitnehmer im Geltungsbereich der  
Verordnung beschäftigt. 
 
Pressekontakt: 
 
DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK  
Zentralverband  
 
Claudia Büttner  
Bereichsleiterin Presse  
 
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks  
Fritz-Reuter-Str. 1 // 50968 Köln  
Tel. 0221-398038-12  
Fax  0221-398038-512  
E-Mail cbuettner@dachdecker.de  
 www.dachdecker.de  //  www.dachdeckerdeinberuf.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/115513/4525526 
OTS:               Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH 
 
Original-Content von: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH, übermittelt durch news aktuell
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