Musterfeststellungklage: Die Optionen der Verbraucher im VW-Abgasskandal
Geschrieben am 20-02-2020 |   
 
 Berlin (ots) - Nach dem Abbruch der Vergleichsverhandlungen im VW-Abgasskandal  
am 14. Februar 2020 sind sich die über 400.000 Teilnehmer an der  
Musterfeststellungsklage ihrer rechtlichen Situation nicht mehr sicher. Die  
VW-Kunden stehen vor drei Möglichkeiten: Der Annahme des von VW unterbreiteten  
außergerichtlichen Angebots, das Abwarten auf die weitere Verhandlung der  
Musterfeststellungsklage und die Einzelklage gegen VW. 
 
Option 1: VW-Angebot annehmen 
 
Der Volkswagen-Konzern bietet nun einen außergerichtlichen Vergleich an. Die mit 
dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits ausgehandelte  
Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro will VW auf die betroffenen 
Kunden verteilen. Je nach Fahrzeugmodell und -alter erhalte der Autobesitzer  
zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Für die Verbraucher wird es jedoch schwer  
nachvollziehbar sein, ob die angebotene Summe tatsächlich angemessen ist. Wer  
auf den VW-Deal eingeht, verzichtet zudem automatisch auf weitere juristische  
Schritte gegen den Autohersteller. "Verbraucher sollten auf keinen Fall generell 
auf weitere Ansprüche verzichten. Möglich ist, dass Volkswagen  
Verzichtserklärungen auch für zukünftige Probleme mit dem Fahrzeug verlangen  
wird. Ich rate VW-Kunden dringend davon ab, diese Erklärungen zu  
unterschreiben", erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der  
Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Selbst wenn auf einem anderen Weg eine  
höhere Entschädigungssumme erreicht werden könnte, kann der VW-Kunde nicht  
länger gegen Volkswagen vorgehen. 
 
Option 2: Verhandlung der Musterfeststellungsklage abwarten 
 
Trotz Abbruch der Vergleichsverhandlungen wird das zuständige Oberlandesgericht  
Braunschweig das Verfahren fortführen und demnächst einen neuen Termin  
festsetzen. VW-Kunden, die im Klageregister eingetragen sind, können also weiter 
auf ein Urteil warten. Allerdings ist davon auszugehen, dass es um die drei  
Jahre dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Bis dahin  
verlieren die betroffenen Autos weiterhin an Wert. "Die meisten Dieselfahrer  
wollen ihr Fahrzeug loswerden und dafür möglichst viel Geld zurückerstattet  
bekommen - zu Recht. Die durchschnittlich 2.000 Euro, die den Verbrauchern im  
Rahmen der Musterfeststellungsklage voraussichtlich zugesprochen werden, stellen 
jedoch in der Regel nur einen Bruchteil des tatsächlichen Kaufpreises dar", so  
Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Selbst wenn nach rund drei Jahren eine  
Entscheidung in der Musterfeststellungsklage gefallen ist, wird noch keine  
Entschädigung ausgezahlt. Denn dann müssen die Verbraucher einzeln vor Gericht  
ziehen, um die Summe einzufordern. Die anstehende Klagewelle wird die Gerichte  
stark belasten und den Prozess weiter in die Länge ziehen. 
 
Option 3: Einzelklage erheben 
 
Verbraucher haben die Möglichkeit, unabhängig von der Musterfeststellungsklage  
und dem VW-Vergleich eine Einzelklage gegen den Volkswagen-Konzern zu erheben.  
Mit der Hilfe eines Anwalts können Sie eine rechtliche Betrachtung ihres Falls  
vor Gericht fordern und ein individuelles Urteil erzielen. Mit dieser Option  
stehen die Chancen auf hohe Entschädigungssummen am besten. "Unserer Erfahrung  
nach entscheiden Gerichte bei Einzelklagen zunehmend verbraucherfreundlich.  
Möglich sind die Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises durch  
den Hersteller oder Schadensersatzzahlungen. Damit ist die Einzelklage bisher  
die lukrativste Lösung für VW-Kunden im Abgasskandal", weiß Rechtsanwalt  
Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die eine  
kostenlose Erstberatung für betroffene Fahrzeughalter anbietet. Diese  
Einzelklagen können Fahrzeugbesitzer auch gegen andere deutsche Autobauer  
erheben. In Modellen von BMW, Opel und Mercedes wurden ebenfalls  
Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation entdeckt, wie sie im VW-Abgasskandal 
üblich sind. Betroffene können vor Gericht gegen diese Hersteller ähnliche  
Entschädigungsansprüche geltend machen. 
 
Pressekontakt: 
 
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten 
Johannes von Rüden 
Leipziger Platz 9 
10117 Berlin 
030 / 200 590 770 
info@rueden.de 
 www.rueden.de   
 www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/  
 www.rueden.de/abgasskandal/volkswagen-vergleich/ 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140928/4525680 
OTS:               VON RUEDEN 
 
Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell
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